Im Justizministerium arbeitet man derzeit an einer Neuregelung, wodurch sich die Anpassung nicht mehr nur am Tariflohnindex der Statistik Austria, sondern auch an den durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsabschlüssen orientieren soll. Beschlossen werden soll diese im ersten Halbjahr.

Mehrkosten von rund 699.000 Euro

Wer in Österreich einsitzt, ist zur Arbeit verpflichtet – sofern arbeitsfähig. Zwischen Jänner und November des Vorjahres waren 5.083 Insassen von der Arbeitsverpflichtung betroffen, teilte das Ministerium mit. Dafür bekommen Häftlinge mit Jahresanfang 8,15 Euro (+36 Cent) für leichte Hilfsarbeiten, 9,17 Euro (+40 Cent) für schwere Hilfsarbeiten, 10,19 Euro (+45 Cent) für handwerksgemäße Arbeit und 11,20 Euro (+50 Cent) für Facharbeiten.

Für die Arbeiten eines Vorarbeiters bekommt man seit erstem Jänner 12,22 Euro und damit um 54 Cent mehr als im Vorjahr. Ca. 75 Prozent der Vergütung werden allerdings als Beitrag zu den Vollzugskosten der jeweiligen Justizanstalt sowie als Arbeitslosenversicherungsbeitrag einbehalten. Für den Bund ergeben sich dadurch im Jahr 2026 Mehrkosten in der Höhe von rund 699.000 Euro.