Viereinhalb Jahre Haft für die Vergewaltigung einer Sechsjährigen – während für Betrug, Untreue oder Mordversuch teils deutlich höhere Strafen verhängt werden. Der Wiener Fall sorgt für Empörung und wirft grundsätzliche Fragen auf.
Ein 52-jähriger syrischer Staatsbürger wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine sechsjährige Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt hatte – der exxpress berichtete. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem tausende Dateien sichergestellt.
Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial ist rechtskräftig.
Skandal Urteil Erschuettert 45 Jahre Haft Fuer Vergewaltigung Einer 6 Jaehrigen
Härtere Strafen für Betrug als für Kindesvergewaltigung?
Der Vergleich mit anderen, härteren Urteilen irritiert.
So wurde etwa ein Erwachsenenvertreter in der Steiermark zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er über Jahre hinweg das Vermögen seiner Klienten geplündert und rund 700.000 Euro veruntreut haben soll.
Im Commerzialbank-Skandal – einem der größten Finanzskandale der Zweiten Republik – fasste eine Ex-Managerin sechs Jahre und vier Monate Haft aus.
Im sogenannten EXW-Kryptobetrug, bei dem tausende Anleger um Millionen gebracht wurden, lagen die Strafen für die Hauptangeklagten bei bis zu 6,5 Jahren Haft.
Auch klassische Betrugsfälle enden oft höher: In Wien wurde ein Hochstapler, der Investoren um Millionen erleichtert hatte, zu fünf Jahren Haft verurteilt – ein anderer erhielt sogar 5,5 Jahre.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei Gewaltdelikten: Wer etwa versucht, einen Menschen zu töten, muss in Österreich regelmäßig mit zehn bis fünfzehn Jahren Haft rechnen.
Diese Fälle sind rechtlich nicht direkt vergleichbar. Aber sie zeigen: In anderen Deliktgruppen wird der Strafrahmen deutlich stärker ausgeschöpft als im aktuellen Wiener Fall.
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International deutlich strenger
Auch im Ausland fallen die Strafen höher aus: In Großbritannien liegen sie oft bei mehr als 10 Jahren, in den USA teils bei 15 Jahren bis lebenslang. Selbst in Deutschland bewegen sich schwere Fälle meist im Bereich von 8 bis über 10 Jahren.
Der Wiener Fall liegt damit auch international am unteren Rand.
FPÖ fordert Abschiebung
Politisch hat der Fall bereits Konsequenzen. Die FPÖ spricht von „importierter Kriminalität“ und fordert eine Null-Toleranz-Politik.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz verlangt die sofortige Abschiebung des Täters nach Verbüßung der Strafe. Der Mann habe sein „Gastrecht auf brutalste Weise verwirkt“.
Systemfrage statt Einzelfall
Kritiker sehen strukturelle Probleme: niedrige Mindeststrafen, große Spielräume nach unten, mögliche Entlassung nach halber Haftzeit. Der Wiener Fall ist damit mehr als ein Einzelfall. Er zeigt eine Schieflage, die viele nicht mehr nachvollziehen können.

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