Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz mit der Märchenfigur Pinocchio in Verbindung gebracht haben soll, ermittelt die Kriminalpolizei gegen einen Rentner aus Heilbronn.

Hintergrund ist ein Facebook-Kommentar unter einem Beitrag der Polizei Heilbronn. Darin informierte die Behörde über ein temporäres Flugverbot anlässlich eines Besuchs von Merz und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Oktober vergangenen Jahres.

Der Mann kommentierte: „Pinocchio kommt nach HN“ – ergänzt um ein Emoji mit langer Nase.

Ermittlungen nach Paragraf 188 StGB

Drei Monate später erhielt der Rentner Post von der Kriminalpolizei. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch ermittelt.

Die Anzeige wurde laut Apollo News vom Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn gestellt. Polizeisprecher Andreas Blind erklärte: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“

Beim Verdacht einer Straftat seien Polizeibeamte verpflichtet, dem nachzugehen. Über das weitere Vorgehen entscheide die Staatsanwaltschaft.

Juristen sehen Meinungsfreiheit

Der Betroffene selbst hält das Verfahren für „völlig unverhältnismäßig“.

Rechtsexperten äußern Zweifel an der Strafbarkeit. Der Berliner Anwalt Moritz Ott sagte: „Natürlich darf man beispielsweise Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnen.“ Das falle „in den Bereich der Meinungsäußerung und ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt“.

Auch der Hamburger Medienrechtsanwalt Michael Rath-Glawatz erklärte: „Die Bezeichnung ‚Pinocchio’ halte ich für ein Werturteil, keine (unwahre) Tatsachenbehauptung.“ Personen des öffentlichen Lebens müssten auch abschätzige Kritik hinnehmen.

Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt, ist bislang offen.