Messermörder aus Zug: Zwölf Vorstrafen, aber nicht abgeschoben
Der Palästinenser (33), der in einem Regionalzug zwei Passagiere erstochen und sieben weitere schwer verletzt haben soll, wurde seit 2015 in Deutschland zwölf Mal straffällig, saß bis vor einer Woche in Haft. Dennoch lief er frei herum. Warum?
Ibrahim A. (33) lebte erst seit kurzem im norddeutschen Kiel, war am Mittwoch im Regionalexpress 70 Richtung Hamburg unterwegs. im kleinen Brokstedt zog er plötzlich ein Messer, stach wie von Sinnen auf Fahrgäste ein. Ein Mädchen (16) und eine Bursche (19) starben, sieben weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Couragierte Zeugen konnten den Palästinenser überwältigen, sonst hätte es wohl weitere Opfer gegeben.
Inzwischen weiß man: Ibrahim A. lebt seit 2015 in Deutschland. Er stammt aus dem Gazastreifen, ist staatenlos. Zunächst lebte er im Rheinland, wo er nahe Euskirchen in mehreren Unterkünften untergebracht war. Es dauerte nicht lange, bis er dort mit dem Gesetz in Konflikt geriet.
Es fing mit kleinen Diebstählen an, ging weiter mit Körperverletzungen und gipfelte in sexueller Nötigung. Zwölf Verfahren sind aktenkundig, zuletzt saß Ibrahim A. in U-Haft. Nur sechs Tage vor dem Blutbad im Regionalzug wurde er entlassen.
Abschieben konnten ihn die Deutschen offenbar nicht, selbst wenn dies auch bei Staatenlosen juristisch möglich ist. In der Praxis geschieht dies praktisch nie, weil sich selten ein anderes Land bereit erklärt, den Flüchtling aufzunehmen. Dies aber ist Grundvoraussetzung.
Ibrahim A. machte laut Zeugen einen derart verwirrten Eindruck, dass er wohl zunächst in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden wird.
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