Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-ORF-Moderator: Er soll 13-Jährige vergewaltigt haben
Schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen ORF-Mitarbeiter: Der Ex-Moderator soll vor Jahren ein 13-jähriges Mädchen in seiner Privatwohnung sexuell missbraucht haben. Er selbst weist die Vorwürfe zurück.
Die Betroffene ist heute 54 Jahre alt, arbeitet in einer Kanzlei und hat eine Familie. Doch die Erinnerungen an die schreckliche Tat lassen sie bis heute nicht los.
Die Tragödie reicht bis ins Jahr 1985 zurück, als die Jugendliche für einen internationalen Popstar schwärmte und sich über eine Aktion des ORF ein Treffen mit ihm erhoffte. Ihr wurde eine Teilnahme in Aussicht gestellt, doch dann wurde das Konzert abgesagt. Als „Entschädigung” wurde die 13-Jährige von einem ORF-Mitarbeiter auf den Küniglberg eingeladen, um den öffentlich-rechtlichen Sender kennenzulernen. Die Krone berichtete über ihre tragische Geschichte.
Nach Studiotour: Einladung mit fatalen Folgen
So nahm die tragische Geschichte ihren Lauf. Nach der Studiotour meldete sich der Mann erneut bei dem Mädchen und lud sie dieses Mal in seine Privatwohnung ein. Die tragischen Szenen beschrieb die Betroffene Jahre später in einem Gedächtnisprotokoll, das Teil des Gerichtsverfahrens ist.
Die Krone zitierte: „Dann habe sich der Beklagte zur Couch begeben und der Klägerin befohlen, zu ihm zu kommen, sich vor ihn hinzuknien und … in den Mund zu nehmen. Die damals 13-jährige Klägerin habe zu diesem Zeitpunkt noch über keinerlei sexuelle Erfahrung verfügt; auf Grund des aggressiven Befehlstons des Angeklagten habe sie Angst bekommen, sodass sie der Aufforderung des Beklagten vorerst nachgekommen sei.”
Fall landet vor Gericht
Weiter heißt es: „Die Klägerin habe nach kurzer Zeit den Oralverkehr mit dem Kläger beenden wollen, indem sie versucht habe, ihren Kopf zurückzuziehen, was der Beklagte aber nicht zugelassen habe. Er habe die Klägerin an deren Hinterkopf und Haaren unter Anwendung von für die damals 13-Jährige unüberwindbarer Kraft gegen seine Hüften gezogen, sodass die Klägerin … nicht aus dem Mund nehmen konnte.“ Schlussendlich hätte der Beklagte von ihr abgelassen und ihr befohlen, sich anzuziehen.
Das Erlebte hat die Betroffene jahrelang verdrängt – erst später beginnt sie, über den Vorfall zu sprechen.
Im Jahr 2024 trafen sich beide Seiten in einer Anwaltskanzlei, es kam jedoch zu keiner Einigung. Ein Jahr später forderte die Betroffene 7.830 Euro Schadenersatz. Einen Monat darauf wurde der Fall vor dem Wiener Bezirksgericht verhandelt.
Gericht weist Klage ab
Das Bezirksgericht wies die Klage jedoch aufgrund der Verjährung ab. Solche Ansprüche müssen innerhalb einer Höchstfrist von 30 Jahren geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie.
Für die Betroffene, die inzwischen in Therapie ist und nun erstmals öffentlich über ihre Geschichte sprechen kann, war dies ein Schock. Mit ihrer Geschichte will sie anderen helfen und sie dazu ermutigen, sich früher Hilfe zu holen und rechtzeitig Schritte zu unternehmen.
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