Am Montag ist am Landesgericht der Ex-Freund jenes damals 12-jährigen Mädchens verurteilt worden, das im ersten Halbjahr 2023 in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen missbraucht worden sein soll. Der damals 16-Jährige hatte damit nichts zu tun. Er hatte nach ihrem 13. Geburtstag von September 2023 bis Februar 2024 – dann ging die Beziehung in die Brüche – wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen. Auch für Jugendliche ist Sex mit Personen, die noch keine 14 sind, generell verboten.

Der Ex-Freund des Mädchens, ein 18-jähriger Afghane, wurde daher in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen – darunter schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und darüber hinaus wegen Nötigung und Besitzes einer bildlichen sexuellen Missbrauchsdarstellung, wie heute.at berichtet.

Trotz Schuldspruch bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß: Er wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt und muss 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Probezeit wurde mit drei Jahren festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anklage: Sex mit 13-Jähriger, Missbrauchsdarstellungen auf dem Handy

Der junge Afghane hatte sich am Montagvormittag vor Gericht teilweise geständig gezeigt. So gab er zu, ein intimes Bild von dem Mädchen als Sticker über Social Media verbreitet zu haben. Auf seinem Handy wurde entsprechendes Material gefunden. Die Missbrauchsvorwürfe bestritt er jedoch.

Laut Staatsanwaltschaft war es während der Beziehung – von September 2023 bis Februar 2024 – mehrfach zum Geschlechtsverkehr gekommen. Das Mädchen war zu Beginn der Beziehung erst 13 Jahre alt. Das Mädchen sei im November 2023 auch schwanger geworden, hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung dargelegt. Das war insofern von Bedeutung, als es sich auf den Strafrahmen auswirkte. Die Schwangerschaft sei abgebrochen worden, offenbarte die Anklägerin.

Der Angeklagte habe von Anfang an gewusst, dass das Mädchen erst 13 war. Damit habe sich der Jugendliche strafbar gemacht, weil er aus rechtlichen Gründen erst nach dem 14. Geburtstag mit der Schülerin intim hätte werden dürfen.

Richterin: Kein Platz für Toleranzklausel – Angeklagter zu alt

In der Urteilsbegründung machte das Gericht deutlich: Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren sind strafbar. Eine Ausnahme – die sogenannte Alterstoleranzklausel – konnte nicht angewendet werden, da der Angeklagte neun Monate über der zulässigen Altersgrenze lag.

Opferanwalt Sascha Flatz hatte ursprünglich 2.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Der Angeklagte versuchte sich kurz vor dem Urteil zu rechtfertigen: „Es tut mir leid, was ich gemacht habe. Ich bereue das. Aber jeder hat mir gesagt, dass es erlaubt ist.“

Richterin muss Sozialarbeiter aufklären: „Sex erst ab 14 erlaubt“

Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) hatte bis zu dessen 18. Lebensjahr die Obsorge für den Angeklagten inne. Dieser war im betreuten Wohnen untergebracht, wo er auch sexuell aufgeklärt und über Verhütung beraten wurde, wie sein ehemaliger Betreuer als Zeuge erklärte. Als man erfuhr, dass der Jugendliche eine deutlich jüngere Freundin hatte, habe man den Altersunterschied thematisiert: „Er hat uns klar gemacht, dass er verliebt ist.“ Als man Kenntnis erlangte, dass das Mädchen erst 13 war, habe man gemeinsam mit dem Jugendlichen eine Rechtsberatung aufgesucht, bestätigte der Zeuge die Angaben des Angeklagten: „Die Rechtsberatung hat uns bestätigt, dass drei Jahre in Ordnung sind.“

Man habe die Rechtslage „falsch interpretiert“, räumte der Zeuge ein. Man sei davon ausgegangen, dass der Altersunterschied des Paares keine Strafbarkeit nach sich ziehe. Inzwischen wisse man, dass Sex für 16- oder 17-Jährige grundsätzlich erst mit Partnern nach deren 14. Geburtstag erlaubt sei. Bei 13-Jährigen gebe es einen persönlichen Schuldausschließungsgrund, wenn der Ältere nicht mehr als drei Jahre älter ist.

Der Zeuge betonte im Übrigen, die Mutter des Mädchens habe von der Beziehung gewusst und diese bis zur Schwangerschaft toleriert: „Ohne Einverständnis der Mutter geht es nicht, dass sie bei ihm schläft.“ Es habe auch direkte Kontakte mit der Mutter gegeben. Erst nach der Schwangerschaft sei es dem Burschen nicht mehr erlaubt worden, das Mädchen in seiner Unterkunft zu sehen.

Die vorsitzende Richterin stellte klar: „In Österreich darf man erst ab 14 Jahren Sex haben.“ Der Sozialarbeiter zeigte sich einsichtig und versprach, künftig anders vorzugehen.

Auch das Opfer, die heute 14-Jährige, sagte in dem Verfahren aus – per Videoschaltung aus einem Nebenraum. Die Einvernahme dauerte rund 30 Minuten.

Neben Missbrauch auch versuchte Nötigung inkriminiert

Neben dem Missbrauchsdelikt wurde dem nunmehr 18-Jährigen auch versuchte Nötigung angekreidet. Er hatte nach dem Ende der Beziehung dem Mädchen mit dem Weiterleiten bzw. Öffentlichmachen von Bildmaterial mit geschlechtlichen Handlungen gedroht, um einen Ring zurückzubekommen, den er ihr geschenkt hatte. Das gab der 18-Jährige zu. „Ich habe mit dem letzten Geld den Ring gekauft, weil ich sie so geliebt habe“, erläuterte er. Dann habe sie mit ihm Schluss gemacht: „Sie hat gesagt, sie hat keinen Bock mehr auf mich. Ich war sehr verletzt.“

Vor der Zeugenaussage des Mädchens war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Für die Verhandlung galt im gesamten Gerichtsgebäude ein absolutes Film- und Fotoverbot, das sich ausdrücklich auch auf Mobiltelefone bezog. Medienschaffende wurden seitens des Gerichts ersucht, den Namen der vorsitzenden Richterin in der Prozessberichterstattung nicht zu nennen.

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Kommentare

  • zimbo sagt:

    Das Volk wird sich selber drum kümmern müssen.

  • Helios sagt:

    Es gehören Jugendstrafanstalten wieder her. Sollen sofort mit Bau beginnen. Strafen, strafen, strafen….dann regelt sich das von selbst.

    Nur dann kommen “Experten” und schlafen davon, dass Strafen nichts bringen. Doch die bringen was.

    Nur nicht auf Experten hören! Ist meistens kompletter Schwachsinn.

  • Helios sagt:

    Diese Justiz bringt gar nichts! Nur teuer. Das ist keine Strafe, keine Genugtuung, keine Wiedergutmachung, keine Gerechtigkeit, nichts. Keine Abschreckung,….

    Kann man abschaffen – ist umsonst! Kostet nur viel Geld.

  • Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

    Die Strafen sind ein schlechter Witz.

    Wie soll so etwas Nachahmer abschrecken?

    ———

    »»»Achtung««« Hier treibt ein linker Spinner sein Unwesen. Er verbreitet unter fremde Profilnamen seine Linkspropaganda und spammt mit Kommentarkopien die Kommentarfunktion voll.

    Der „Linksfanatiker“ will hier die Kommentarfunktion stören.

    Den Profilnamenfälscher lache ich nur noch aus. 🤣️

    0× „kritischer Fehler“

  • Alfred sagt:

    Wenns meine Tochter wäre, wäre es egal, wie das Gericht entscheidet. Völlig egal.

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    1. @Alfred sagt:

      Da wäre ich auch so

  • Paco sagt:

    Das Jugendstrafrecht ist natürlich sanfter als für Erwachsene, daher die Milde. Wenn das alles stimmt, was da steht, so kann man dem Typen nicht die alleinige Schuld zuweisen allerdings wird so ein Urteil kaum abschreckende Wirkung auf zukünftige Fälle dieser Art haben. Man kann somit nur warnen und die jungen Damen motivieren zu prüfen auf was und wen sie sich einlassen…nicht alles ist cool…leicht gesagt..

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  • Andreas sagt:

    Eure Zensur ist echt krass. Nicht mal die Mindeststrafen aus den Österreichischen Gesetzen, für die nicht rechtskräftig verurteilten Taten, darf man aufzählen um zu zeigen wie schwach das Urteil eigentlich ist.

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  • Wiena Krätzn sagt:

    Bonus, Zweiklassenjustiz. Bei unsereinem gilt natürlich Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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  • nannyogg sagt:

    Der Sozialarbeiter hat das ganze abgenickt!? 🤮
    Wahrscheinlich hat er auch viel Verständnis für Typen wie Teichtmeister!

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  • солнечный свет sagt:

    MA 11, alles experten! WAHNSINN

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