Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG über Antrag von Florian Ortner
„Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:
Auf den Websites www.exxpress.at sowie
https://www.facebook.com/exxpress.at wurde am 25. Juli
2023 ein Artikel mit der Überschrift „Das ist der
Corona-Maßnahmen-Kritiker, der seine Frau im Wald bestatten wollte“
veröffentlicht, in welchem in Bezug auf den
Antragsteller Florian Ortner unter anderem das tragische
Ableben seiner Ehegattin und die Krankheit, die zum Ableben
führte, sowie, dass er deren Leichnam eingehüllt in
mehrere Leichentücher im Auto, in dem sich auch seine
drei Kinder befanden, transportierte und im Wald bestatten
wollte, erörtert und weiters behauptet wurde, er
gelte als Verharmloser von NS-Verbrechen, tue sich als
Staatsverweigerer hervor und habe mehrfach gefälschte
Maskenbefreiungen vorgelegt. Der Antragsteller sieht
darin seinen höchstpersönlichen Lebensbereich sowie die
Unschuldsvermutung verletzt und hat deswegen Anträge nach
dem MedienG gestellt. Ein Verfahren beim Landesgericht
für Strafsachen Wien ist anhängig.
Oberlandesgericht Wien
Gerichtsabteilung 17, am 10. Oktober 2023“
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