Mord an Yosef (14): Zwölfjähriger im Fokus der Ermittler
Nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen in Dormagen im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen ist ein Zwölfjähriger tatverdächtig. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Jugendschutzes erteilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst keine weiteren Auskünfte, hieß es am Freitag.
Die Mordkommission “Waldsee” ermittelt bereits seit Ende Jänner zum Tod des Jugendlichen. Die Obduktion hatte ergeben, dass dieser an Stich- und Schnittverletzungen starb.
Die Tötung soll dabei nicht im Affekt geschehen, sondern eine geplante Tat gewesen sein, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. Den Informationen zufolge hatte es zuvor Streitigkeiten zwischen den beiden Buben gegeben. Der Zwölfjährige soll sich gemobbt gefühlt haben. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Tat rassistisch motiviert gewesen sei, hieß es.
Die Leiche des 14-Jährigen aus Eritrea war Ende Jänner an einem See in Dormagen von einem Spaziergänger gefunden worden. Am Wochenende hatten nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen an einem Trauerzug für den getöteten Jugendlichen teilgenommen. Für Freitag wurde eine öffentliche Trauerfeier angekündigt. Die Beerdigung soll im Anschluss im Familienkreis stattfinden.
Tat wurde Ende des Vormonats begangen
Der 14-Jährige habe seit dem Jahr 2018 in einer städtischen Unterkunft gelebt, habe eine städtische Schule besucht und sei voll in die Stadtgesellschaft integriert gewesen. Auch der Fußballverein des Jugendlichen hatte seine Trauer ausgedrückt: “Yosef war ein äußerst beliebter Junge, der nicht nur im Verein, sondern auch in der ganzen Dorfgemeinschaft hochgeschätzt wurde”, hieß es auf der Homepage.
Das spätere Opfer war am Mittag des 28. Jänner zuletzt lebend gesehen worden. Gegen 17.00 Uhr hatte ein Spaziergänger seine Leiche entdeckt. Nach übereinstimmenden Medienangaben von Reportern, die mit der Mutter des Buben sprachen, habe der ihr gesagt, nur kurz zu seinem Schützenverein zu gehen. Ermittler hatten bis in die Nacht hinein und am Folgetag akribisch Spuren am Fundort gesucht und gesichert.
Als Kind werden laut deutscher Rechtslage alle Menschen unter 14 Jahren bezeichnet. Danach gelten sie als Heranwachsende, ab 18 Jahre als Erwachsene. Auch Strafmündigkeit ist erst ab 14 Jahren gegeben.
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