Nach Amoklauf: Eltern der Opfer wollen Staat verklagen
Die Eltern von sieben im Juni beim Amoklauf in Graz getöteten Schülern wollen mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorgehen. Die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang wird sie vertreten und kündigte an, in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben an die Finanzprokuratur zu schicken.
Nach dem Amoklauf wollen die Eltern der getöteten Kinder den Staat verklagen.GETTYIMAGES/BrianAJackson
Der 21-jährige ehemalige Schüler, der neun Schüler und eine Lehrerin getötet hatte, besaß seine Waffen legal. Das ist umso erstaunlicher, da er zuvor bei der Stellungsprüfung beim Bundesheer aus psychologischen Gründen als untauglich für den Dienst an der Waffe beurteilt worden war. Daran knüpft nun die Juristin Prutsch-Lang an. „Indem das Bundesheer ein bekanntes, sicherheitsrelevantes Gutachten nicht weiterleitete und sich dabei auf ‚datenschutzrechtliche Gründe‘ stützte, wurde die Waffenbehörde daran gehindert, ein vollständiges Bild von der psychischen Eignung des Antragstellers zu gewinnen. Dieses Unterlassen stellt eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar“, heißt es in dem bereits vorbereiteten Aufforderungsschreiben, das auf dem Tisch der Anwältin liegt.
„Ungeeigneter Test“ – Eltern prangern Behördenversagen an
Bei der Letztfassung des Schreibens fehlen noch zwei Unterschriften der Eltern. Diese erwartet die Juristin in den kommenden Tagen. Danach geht der Brief an die Finanzprokuratur, die als Anwalt der Republik fungiert. Sie bestätigte am Dienstagabend entsprechende Medienberichte.
Die Klage stützt sich nicht nur auf das Heeresgutachten. Es geht auch um den Test der Bezirkshauptmannschaft: Das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte durch die Bezirksverwaltungsbehörde sei ebenso „rechtswidrig und schuldhaft”. Denn bei der Entscheidung habe man sich „ausschließlich auf einen offensichtlich dafür ungeeigneten Multiple-Choice-Test verlassen”. Es sei versäumt worden, weitere Erhebungen durchzuführen oder sich auch nur mit dem Test „kritisch auseinanderzusetzen”.
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