Auslöser der Debatte war ein Hotel in St. Johann im Pongau, das zwei muslimischen Frauen das Baden im Burkini untersagt hatte – der
Burkini Verbot Fuer Zwei Musliminnen Endet Vor Gericht Hotel Verurteilt
berichtete. Als Begründung wurden Hygienebedenken angeführt. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg folgte dieser Argumentation jedoch nicht und bestätigte Geldstrafen gegen die Verantwortlichen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Burkinis in Wien erlaubt, wenn…
In den städtischen Bädern Wiens ist die Rechtslage eindeutig. Erlaubt sind Burkinis, wenn sie aus geeignetem synthetischem Badestoff bestehen. „Ein echter Burkini, der aus synthetischem Badestoff besteht, ist daher in den städtischen Bädern erlaubt“, erklärt Martin Kotinsky, Sprecher der Wiener Bäder auf heute.at.
Normale Straßenbekleidung verboten
Verboten bleibt hingegen normale Straßenkleidung im Wasser. Dazu zählen etwa Baumwoll-T-Shirts, Leggings oder gewöhnliche Hosen, da sie nicht den Vorgaben der Badeordnung entsprechen. Auch aus hygienischer Sicht gibt es laut Experten keine Hinweise darauf, dass Burkinis problematischer wären als herkömmliche Badebekleidung. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hält fest, dass nicht die Badekleidung, sondern die Haut der Badegäste die wichtigste Quelle für Keime im Wasser sei. Ganzkörper-Badebekleidung stelle daher aus fachlicher Sicht kein besonderes Hygieneproblem dar.
Burkini-Verbot „rechtlich heikles Thema“
Rechtlich bleibt das Thema dennoch heikel. Laut dem Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck treffen hier Religionsfreiheit, Hygienevorschriften und das Hausrecht der Betreiber aufeinander. „Dabei handelt es sich um eine klare Interessenskollision“, sagt der Jurist via heute.at. Wer bestimmte Badebekleidung verbiete, müsse die Regeln klar definieren und konsequent auf alle Badegäste anwenden – nicht nur auf Burkinis.

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