Nach exxpress-Bericht: HAK löscht brisante Videos – Fragen bleiben
Nach dem Wirbel um das Fastenbrechen an der HAK Lustenau gibt es erste Konsequenzen. Problematische Videos – etwa mit antisemitischem Inhalt – sind verschwunden. Doch zentrale Fragen, etwa zum geschlechtergetrennten Gebet im Schulgang, bleiben offen.
Der exxpress-Bericht über das Fastenbrechen an der HAK Lustenau hat Folgen. Mittlerweile reagierten die Vorarlberger Behörden – und auf Social Media hat sich ebenfalls etwas getan.
Wie die Bildungsdirektion gegenüber dem exxpress bestätigt, wurden „die betreffenden Postings nach einem Gespräch mit den beteiligten Jugendlichen entfernt“. Tatsächlich zeigt ein Blick auf den Instagram-Account: Mehrere brisante Inhalte sind mittlerweile gelöscht.
Israel-Boykott und Gewaltvideos verschwunden
Konkret betrifft das etwa ein Video, in dem Schüler Sticker mit der Aufschrift „Boykott Israeli Apartheid“ anbringen, sowie einen Clip, in dem eine Mitschülerin mit einer Pistolen-Attrappe bedroht wird. Beide Beiträge sind auf dem Schüler-Account nicht mehr abrufbar.
Die Anti-Israel-Parolen stehen im Zusammenhang mit der internationalen BDS-Kampagne, die vom österreichischen Nationalrat einstimmig als antisemitisch verurteilt wurde.
Die Bildungsdirektion spricht von einer „pädagogischen Aufarbeitung“.
Offizieller Schul-Account zieht sich zurück
Auch auf dem offiziellen Instagram-Account der HAK Lustenau hat es Änderungen gegeben: Die dort ursprünglich geteilten Videos vom Fastenbrechen wurden entfernt. Auf dem Schüler-Account sind die Aufnahmen weiterhin online.
Geschlechtergetrennte Gebete bleiben – zentrale Frage unbeantwortet
Ein wesentlicher Punkt bleibt ungeklärt: In den Iftar-Videos ist zu sehen, dass im Schulgebäude gemeinschaftlich gebetet wird – mit klarer Trennung nach Geschlechtern, Burschen vorne, Mädchen dahinter.
Das Fastenbrechen war zuvor als „offen für alle“ beworben worden. Die gezeigten Abläufe in öffentlich zugänglichen Bereichen zeichnen jedoch ein anderes Bild. Ob diese Praxis künftig weiterhin stattfindet, dazu äußert sich die Bildungsdirektion nicht.
Behörde bleibt allgemein – Schule schweigt
In ihrer Stellungnahme verweist die Bildungsdirektion vor allem allgemein auf Religionsfreiheit, in deren Rahmen religiöse Praxis an Schulen „grundsätzlich möglich“ ist. „Auch Veranstaltungen wie ein Fastenbrechen können im Rahmen einer Schulraumüberlassung außerhalb der Unterrichtszeit und auf freiwilliger Basis stattfinden.“
Das ist unbestritten. Es geht nicht um das Fastenbrechen an sich. Offen bleibt die Frage des geschlechtergetrennten Betens im öffentlichen Schulraum – doch genau darum geht es: Ein allgemein zugänglicher Raum wird von einer religiösen Praxis mit klarer Geschlechterordnung geprägt – mit möglicher Wirkung auf andere Schüler.
Auch aus dem Büro von Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink hieß es allgemein, an Schulen seien ein geordneter Schulbetrieb, respektvolles Miteinander und ein verantwortungsvoller Umgang mit schulischen Kommunikationskanälen sicherzustellen. Der konkrete Fall sei von den zuständigen Stellen zu prüfen. Zugleich betont die Bildungsdirektion, dass offizielle Schulkanäle „besonderen Sorgfaltspflichten“ unterliegen.
Eine Stellungnahme der Schulleitung liegt weiterhin nicht vor.
Politische Reaktionen – und Schweigen
Von politischer Seite kommt erste Kritik: FPÖ-Klubobmann Markus Klien spricht gegenüber dem exxpress von „religiösem islamistischem Druck“ und fordert „unmissverständliche Regeln“.
Von der Vorarlberger ÖVP liegt hingegen auf Anfrage bislang keine Stellungnahme vor.
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