Der Streit um das millionenfach geklickte Höcke-Interview des Podcasters Ben Berndt geht in die nächste Runde – und diesmal ist es Berndt, der angreift: Wie die „Welt” berichtet, hat der Betreiber des Formats „Ungeskriptet” beim Landgericht Hamburg eine negative Feststellungsklage gegen Philipp Ruch eingereicht, den Leiter des linksaktivistischen „Zentrums für politische Schönheit” (ZPS). Mit der Klage will Berndt feststellen lassen, dass Ruch keinen Anspruch auf die Entfernung der beanstandeten Interview-Passage hat.
Vertreten wird Berndt vom bekannten Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel – jenem Juristen, der erst im Juni Tech-Milliardär Elon Musk in einem Verfahren gegen das ZDF vertrat.
Auslöser des Rechtsstreits ist eine anwaltliche Abmahnung Ruchs. Er verlangte die Löschung eines Abschnitts aus Berndts Gespräch mit AfD-Politiker Björn Höcke – die Folge zählt mittlerweile mehr als sechs Millionen Aufrufe. Darin sprach Höcke über die ZPS-Aktion von 2017, als Aktivisten neben seinem Wohnhaus in Bornhagen eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals errichteten. Höcke sagte im Podcast: „Das, was Sie mit mir gemacht haben, könnte ich mit Ihnen auch machen.” Er könne Ruchs Wohnung überwachen lassen und dessen Kindern „auf dem Schulweg, in Anführungszeichen, aufzulauern” – er tue das aber nicht. Auf Nachfrage Berndts stellte Höcke klar, das sei „nur rein hypothetisch formuliert”.
„Die strafrechtlichen Vorwürfe sind abwegig"
Ruchs Kanzlei stufte die Aussagen dennoch als strafrechtlich relevant ein – von gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten über Bedrohung bis zu versuchter Nötigung war die Rede. Berndt drohe Beihilfe, sollte er die Passage online lassen. Bis 5. Juli sollte er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, andernfalls drohten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln und die Einschaltung der Landesanstalt für Medien NRW.
Berndt unterschrieb nicht. „Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, die strafrechtlichen Vorwürfe sind abwegig”, heißt es in der Pressemitteilung seines Anwalts. Ruch mache „aus wenigen Sekunden Interview einen Generalangriff” – das Ziel sei nicht Ehrschutz, sondern „die Einschüchterung eines unliebsamen Formats”.
„Ungeskriptet” sieht in der Abmahnung einen Angriff auf das Grundkonzept des Podcasts: „Was hier als juristische Auseinandersetzung um wenige Sekunden Gespräch daherkommt, ist in Wahrheit ein Angriff auf ein Gesprächsformat, das gerade davon lebt, Menschen ungefiltert sprechen zu lassen.” Wer Interviews führe, mache sich die Aussagen seiner Gäste nicht automatisch zu eigen.
Es ist bereits die zweite Front für den Podcaster: Wegen desselben Höcke-Interviews fordert auch die Landesanstalt für Medien NRW eine nachträgliche Einordnung einzelner Aussagen –
Meinungsfreiheit Hat Grenzen Behoerde Will Hoecke Podcast Umschreiben Lassen
. Pikant am Rande: Ruch selbst wurde erst im Jänner von einem Berliner Amtsgericht vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, nachdem das ZPS gefälschte AfD-Briefe verschickt hatte – die Kunstfreiheit überwiege, so das Gericht. Ob die Meinungsfreiheit im Fall Berndt ähnlich großzügig ausgelegt wird, entscheidet nun das Landgericht Hamburg.

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