Der Syrer wurde lediglich der versuchten Körperverletzung und gefährlichen Drohung für schuldig befunden. Da der Mann bereits sechs Monate in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwältin akzeptierte die Entscheidung des Geschworenengerichts. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Syrer wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gelassen. Während des Prozesses sagte er aus, lediglich in die Auseinandersetzung am Reumannplatz verwickelt gewesen zu sein. Die lebensbedrohlichen Stichwunden habe nicht er, sondern ein anderer Mann verursacht.

Die Geschworenen sprachen den Syrer vom versuchten Mordversuch letzten Endes auch deshalb frei, weil das Opfer bei einer Gegenüberstellung nicht mehr sicher war, ob der Angeklagte tatsächlich der Täter war.

Zivilcourage wird jungem Grundwehrdiener zum Verhängnis

Der Hergang: Ein Grundwehrdiener hatte sich im März dieses Jahres mit seiner Freundin in einem Eissalon am Reumannplatz getroffen und mitbekommen, dass einige Syrer – darunter der Angeklagte – ein Mädchen belästigten und beschimpften. Der 21-Jährige zeigte Zivilcourage und schritt ein. Daraufhin schlug ihm einer der Männer aus der Gruppe mit der Faust ins Gesicht und zog ein Messer. Der junge Grundwehrdiener versuchte zu flüchten, jedoch wurde er eingeholt.

Laut Augenzeugen wurde ihm ein Messer in die Schulter gerammt. Außerdem sei ihm eine 37 Zentimeter lange Schnittwunde am rechten Oberschenkel zugefügt worden. Passanten hatten den stark blutenden Grundwehrdiener sofort versorgt, ehe sich Rettungskräfte um den Schwerverletzten kümmerten.