Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hat sich nun dessen Rechtsvertreter Dr. Oliver Scherbaum öffentlich zu Wort gemeldet – und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Umgang des ORF mit seinem Mandanten.

Wie Scherbaum in einer Stellungnahme erklärte, sei Weißmann vom ORF-Stiftungsrat darüber informiert worden, dass ihm eine Mitarbeiterin unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2022 vorwerfe. Trotz des Umstands, dass Weißmann die Anschuldigungen bestritten habe, sei ihm lediglich eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt worden, um seinen Rücktritt zu erklären.

Eine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe habe zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden, betont der Anwalt. Zudem sei seinem Mandanten der konkret erhobene Sachverhalt bis heute nicht vollständig vorgelegt worden.

Trotzdem habe sich Weißmann entschieden, Konsequenzen zu ziehen. Um Schaden vom ORF abzuwenden, sei er zu „weitreichenden Zugeständnissen“ bereit gewesen und habe schließlich am Sonntag, dem 8. März 2026, um 11.45 Uhr mit sofortiger Wirkung sein Amt als Generaldirektor zurückgelegt.

Scharfe Kritik an öffentlicher Diskussion

Scharfe Kritik äußert Scherbaum auch an der öffentlichen Diskussion rund um die Vorwürfe. Die mediale Verbreitung eines bislang nicht aufgeklärten Sachverhalts stelle eine „völlig unangemessene und überschießende Reaktion“ dar. Sollten die Vorwürfe von Dritten weiter verbreitet werden, könnten dadurch die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzt werden – rechtliche Schritte seien daher nicht ausgeschlossen.

Der Anwalt weist zudem darauf hin, dass der Vorgang wenige Monate vor der nächsten Wahl des ORF-Generaldirektors stattfinde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine exxpress-Anfrage an Roland Weißmann sowie seinen Rechtsanwalt Oliver Scherbaum blieb bislang unbeantwortet.