In der Schweiz sorgt der Fall Emanuel Brünisholz derzeit für Aufsehen. Der Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf im Kanton Bern trat am 2. Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe an – weil er sich weigerte, ein Bußgeld zu bezahlen, das ihm nach einem Facebook-Kommentar auferlegt worden war. Das berichtete zunächst die Neuen Zürcher Zeitung (NZZ).

Auslöser war ein Post im Dezember 2022 unter einem Eintrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Brünisholz schrieb sinngemäß, wenn man LGBTQI-Personen in 200 Jahren ausgrabe, finde man anhand der Skelette nur „Mann und Frau“, alles andere sei eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan gefördert werde. Acht Monate später wurde er von der Polizei einvernommen. Im September 2023 stellte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus: eine bedingte Geldstrafe von 2500 Franken, dazu ein Bußgeld von 500 Franken sowie rund 800 Franken Gebühren. Sein Einspruch blieb erfolglos.

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Rechtlich ist das Urteil nicht eindeutig. In der Schweiz schützt die Strafnorm gegen Hass offiziell vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, Transpersonen werden darin nicht ausdrücklich genannt. Die Gerichte werteten den Kommentar als menschenverachtende Herabsetzung – und damit als strafbare Äußerung.

Im Netz wird das Urteil heftig diskutiert: Sowohl Verteidiger als auch Befürworter melden sich lautstark zu Wort.

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