
Nach Vergewaltigung von 14-Jähriger: Asylwerber zu sechs Jahren Haft verurteilt
Im Sommer dieses Jahres hat sich ein 21-jähriger Somalier an einem 14-jährigen Mädchen beim Bahnhof Langenzersdorf in Niederösterreich vergangen. Der Asylwerber muss nun eine Strafe von sechs Jahren absitzen.
Die Tat wurde Anfang August verübt. Der Somalier dürfte dem Mädchen zufällig auf dem Bahnhof begegnet sein. Er soll die 14-Jährige zunächst festgehalten, zu Boden gedrückt und sie anschließend zwischen parkenden Autos vor dem Bahnhof Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, berichtete die Landespolizeidirektion Niederösterreich damals.
Der junge Somalier gestand vor dem Landesgericht Korneuburg ein, dass er die 14-Jährige vergewaltigt habe. Zudem habe er versucht, sie auszurauben. Im Hinblick auf sein Alter dürfte er zunächst gelogen haben: In seiner Asylunterkunft war er als “17-Jähriger” gemeldet, laut einem Gutachten dürfte er bei der Tat aber zumindest 21 Jahre alt gewesen sein.
Vergewaltigung, versuchter Raub und Urkundendelikt
Der somalische Asylwerber wurde wegen Vergewaltigung, versuchten Raubes und eines Urkundendelikts hinsichtlich der falschen Altersangaben zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Kommentare
Die Strafen sind nicht abschreckend.
Zitate aus dem Artikel, die Fragen aufwerfen:
1.) “Der junge Somalier” Sollte DAMIT vielleicht der Eindruck erweckt werden, dieser 21 jährige sei ein unbedarfter Jugendlicher🤔😡
2.) “In seiner Asylunterkunft war er als “17-Jähriger” gemeldet” Wurde eigentlich – als DAS als DREISTE Lüge entdeckt wurde – sein Asylverfahren SOFORT(!) gestoppt🤔
3.) “Vergewaltigung, versuchten Raubes” WIRD der SOFORT(!), oder zumindest nach Verbüßung der Strafe – ob unser Häfn für DEN überhaupt eine Strafe ist, bezweifle ich – abgeschoben🤔🤔
Leider ist bei uns die Zwangskastration verboten .
Na da hat er ja 6 gute Jahre in einer sauberen Unterkunft mit Vollverpflegung vor sich.
Nach 3 Jahren ist es draußen. Was dann?
Alle Parteien haben es versprochen…
Asylaberkennung?
Immerhin wurde ja beim Alter gelogen. Die Mitwirkungspflicht also nicht eingehalten.
Diese milde Strafe ist unfassbar! Das Werkzeug dazu gehört entfernt, so kann er nichts mehr anrichten.
Und welche Strafe gab es für den versuchten Raub. Welche für die gefälschten Identitäten? Warum lässt man eigentlich ständig schwere Verbrechen unter den Tisch fallen? Also zumindest hab ich diesen Eindruck. Serientäter und Berufsverbrecher bekommen gefühlt ständig Mengenrabatt bzw. Mit anzeigen minderer Verbrechen davon.
Nur sechs Jahre,dem Mädchen wurde das ganze Leben zerstört!