Nach Weißmann-Abgang: Droht Stiftungsratschef Lederer persönliche Haftung?
Die ORF-Causa rund um Ex-Generaldirektor Roland Weißmann könnte für einzelne Stiftungsräte noch ein juristisches Nachspiel haben. Darauf macht Politik-Blogger Lucas Ammann aufmerksam – im Extremfall könnten sogar persönliche Haftungsfragen entstehen.
Die Turbulenzen rund um den früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann könnten für einige Verantwortliche noch unangenehme Konsequenzen haben. Sollte sich herausstellen, dass die gegen Weißmann erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen, könnten laut rechtlicher Einschätzung sogar Schadenersatzforderungen drohen.
Wie Politik-Blogger Lucas Ammann in seinem Blog berichtet, könnte insbesondere das Vorgehen von Stiftungsratsvorsitzendem Heinz Lederer (SPÖ) rechtlich heikel werden. Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum stellte in einer Aussendung klar, dass der ORF-Manager nicht freiwillig zurückgetreten sei, sondern das Unternehmen aus „wichtigem Grund“ verlassen habe. Dieser arbeitsrechtliche Unterschied könnte für mögliche finanzielle Ansprüche entscheidend sein.
Vorwürfe sollen nicht ausreichend geprüft worden sein
Sollten sich die Vorwürfe gegen Weißmann als unbegründet erweisen, wären neben arbeitsrechtlichen Forderungen auch Schadenersatzansprüche gegen den ORF denkbar. Scherbaum wirft Lederer vor, die Vorwürfe nicht ausreichend geprüft zu haben – was dieser allerdings bestreitet.
Brisant ist vor allem die Frage, ob Lederer überhaupt berechtigt war, den Rücktritt des ORF-Generaldirektors zu verlangen. Laut ORF-Gesetz kann eine Abwahl nämlich nur durch den gesamten Stiftungsrat als Kollegialorgan erfolgen – und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit.
Sollten durch mögliche Fehlentscheidungen dem ORF Schäden entstehen, könnten Stiftungsräte persönlich haften. Nach dem ORF-Gesetz gelten für sie dieselben Sorgfaltspflichten wie für Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft. Sie müssen Entscheidungen auf Basis ausreichender Informationen treffen und dürfen sich nicht von sachfremden Interessen leiten lassen. Ob diese Regeln eingehalten wurden, wird letztlich wohl erst ein Gericht klären.
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