Nächster Flop: Regierung rudert bei Abstands-Befehl zurück
Ab Dienstag gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien. Nämlich überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern zu anderen Personen nicht möglich ist. Doch die Bundesregierung hat diesen Befehl nun präzisiert: Bezugspersonen oder engen Verwandten darf man für kurze Zeit auch auch ohne Schutzmaske näher kommen.
Der Begriff “Bezugsperson” ist freilich schwer zu definieren. Für den einen ist es der Bruder, der Nachbar oder die Tante. Andere haben vielleicht einen Bezug zu ihrem Trafikanten oder dem Rosenverkäufer in der Innenstadt. Treffen darf man diese Personen im Freien auch zukünftig ohne FFP2-Maske. Auch dann, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
"Maskenball" im Freien
Ab 11. Jänner gilt auch auch outdoor die FFP2-Maskenpflicht. Dort wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise auf Märkten, in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder). Bundesländern, denen das noch nicht reicht, können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen. Es gilt oben erwähnte Ausnahme.
Kontrolle der 2G-Regel möglichst schon beim Betreten des Geschäfts
Im Verordnungstext zu den den neuen CoV-Bestimmungen heißt es zudem, dass Händler und Dienstleistungsunternehmen dafür Sorge zu tragen haben, dass eine Kontrolle des 2-G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen „möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt“.
Ursprünglich hieß es, dass die Kontrolle “spätestens an der Kasse” zu erfolgen habe. Viele eXXpress-Leser hinterfragten, ob es denn wirklich sinnvoll sei, wenn potentiell infizierte erst durch das gesamte Geschäft laufen, um erst bei der Kasse kontrolliert zu werden.
Es gibt keine K1-Personen mehr
Ab 8. Jänner tritt eine neue Regelung bei der Quarantäne in Kraft.
Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
Ausnahme: Wer drei Mal immunisiert ist, oder, wenn infizierte Personen nur mit FFP2-Maske getroffen hat, gilt künftig nicht mehr als Kontaktperson. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
Freitesten können sich alle Kontaktpersonen am fünften Tag. Das gilt auch für die positiv getesteten Personen selbst.
Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske sogar weiterhin zur Arbeit erscheinen.
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