Neue Ermittlungen gegen Jugendbande: Zweites Opfer – Anwalt sieht Anna bestätigt
Nach dem Skandal-Freispruch im Fall Anna steht die Justiz erneut unter Druck: Fünf der freigesprochenen Jugendlichen sind wieder im Visier der Ermittler – wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer zweiten Zwölfjährigen. Zugleich tauchen weitere menschenverachtende Chats der Migranten-Bande auf.
Anna zog sich zunehmend zurück. Die Mutter macht der Schule schwere Vorwürfe: Warum wurde ihr nicht mitgeteilt, dass ihre Tochter monatelang den Unterricht schwänzte?GETTYIMAGES/doble-d
Aufgrund der neuen Ermittlungen gegen mindestens fünf der zehn freigesprochenen Jugendlichen im „Fall Anna“ sieht Opfer-Anwalt Sascha Flatz die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin bestätigt, wie er gegenüber dem exxpress unterstreicht.
Ein zweites zwölfjähriges Mädchen soll im Frühjahr 2023 ähnliche Übergriffe erlitten haben, berichtet Heute. Sie sei zu sexuellen Handlungen gedrängt, sowie getreten, bespuckt und bedroht worden. Mehrfach hätten sie die mutmaßlichen Täter zu Oralverkehr in Stiegenhäusern und auf Gang-WCs gezwungen. In einer Chatnachricht habe einer der Verdächtigen geschrieben: „Du H*re, werde dir die Zunge rausschneiden – inshallah.“ Ein anderer soll der Schülerin sogar eine Schusswaffe an den Kopf gehalten haben.
Brutale Chats schon im ersten Verfahren
Die jüngsten Ermittlungserkenntnisse entsprechen in erschreckender Weise dem Täterbild, das bereits im Fall Anna aufgrund der Aussagen des Opfers entstanden war. Auch damals tauchten Chatverläufe über den Sex mit der Minderjährigen in vulgärster Sprache auf:
„Ja, komm, mach ma 3er.“
„Bruder, sie hätte mir längst gegeben.“
„Mach sie geil.“
„Im Stiegenhaus.“
„F*ck sie.“
„Sag: Zieh die Hose runter.“
Trotz dieser Nachrichten entschied das Wiener Landesgericht für Strafsachen auf Freispruch für alle zehn Angeklagten.
Fall Anna: Vor dem OGH spielen neue Beweise keine Rolle
Die neuen Ermittlungen haben keinen Einfluss auf die bisherigen Freisprüche im Fall Anna. Das Urteil wurde von einem Schöffensenat – also Berufs- und Laienrichtern – gefällt. Weil es angefochten wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Nun prüft der Oberste Gerichtshof (OGH), ob es im Verfahren Rechtsfehler gegeben hat. Eine neuerliche Beweisaufnahme findet dabei aber nicht statt – neue Beweise werden somit nicht berücksichtigt.
Der OGH kann die Freisprüche bestätigen, das Verfahren wegen Rechtsmängeln an ein anderes Gericht zurückverweisen oder – in seltenen Fällen – selbst ein Urteil fällen. Neue Chats, Opferberichte oder Gutachten spielen in dieser Phase jedoch keine Rolle; sie könnten nur in einem gesonderten neuen Verfahren behandelt werden.
Opferanwalt warnt vor neuem Tätertypus
Opferanwalt Sascha Flatz hatte nach dem Urteil scharfe Kritik an der Justiz geübt: „Dass diese Beweise ignoriert wurden, ist unverständlich“, erklärte er gegenüber dem exxpress. Besonders kritisierte er, dass die Richter der Zwölfjährigen nicht glaubten, weil sie bei der Polizei zunächst unvollständig ausgesagt hatte. „Jedes traumatisierte Kind erzählt beim ersten Termin weniger“, unterstrich er.
Überdies dürfe das Verhalten des Mädchens nicht als Zustimmung gewertet werden, wie er auf exxpressTV erklärte. Kinder seien es gewohnt, Anweisungen zu befolgen, selbst gegen ihren Willen, und könnten durch Drohungen oder Erpressung gefügig gemacht werden. Im konkreten Fall sei Anna unter Druck gesetzt worden: „Sie wusste, dass die Täter ihre Adresse kennen.“
Flatz beschreibt zudem die sogenannte „Loverboy-Masche“: Einer gibt sich als Freund aus, lockt das Mädchen – dann erscheinen mehrere. Die Täter seien oft arbeitslose junge Männer mit Migrationshintergrund, die gezielt willensschwache oder schüchterne Mädchen ansprechen. Es gehe dabei – so Flatz – um einen neuen Tätertypus, „den es vor zehn Jahren in Österreich noch nicht gab“.
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