Neue Regeln für den Grünen Pass: Nicht jeder Geimpfte bekommt ihn
Neuerlich Verwirrung um den Grünen Pass: Am 15. August ändern sich einmal mehr die Rahmenbedingungen rund um das “Eintrittsticket in die Normalität”, und diesmal geht es um die Gültigkeit der Impfung. Eine Impfung reicht nicht mehr um ins Lokal um die Ecke gehen zu dürfen, und auch nach beiden Stichen hat das Impfzertifikat ein Ablaufdatum.
Der “Grüne Pass” gilt als das heiß begehrte Ticket aus der Pandemie, um ihn zu erhalten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, das hat sich seit seiner Einführung aber verändert – und die nächste Neuerung steht kurz bevor: Mit Sonntag, dem 15. August, ist nicht mehr jeder Österreicher, der eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, auch automatisch berechtigt, einen Grünen Pass zu führen. Der Teufel liegt hier im Detail, denn dank verschärfter Bestimmungen ändern sich die Spielregeln nun für alle Österreicher, die erst eine Dosis der Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca erhalten haben.
Ein Jaukerl reicht nicht mehr
Ab dem Stichtag des 15. August reicht eine Teilimpfung nämlich nicht mehr für den Grünen Pass aus. Konkret bedeutet das, dass der Zutritt zu Lokalen und Veranstaltungen erst nach einer Vollimmunsierung, also nach dem zweiten Stich, erlaubt ist.
Ausgenommen sind jene Personen, die eine Impfung vom Hersteller Johnson&Johnson erhalten haben. Weil hier nur eine Dosis verabreicht wird, gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin. Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat hingegen schon ab dem Impftermin.
"Grüne Freiheit" mit Ablaufdatum
Aber auch nach zwei Impfungen hält die “grüne Freiheit” mit dem Pass nur begrenzt an, denn die Impfzertifikate haben ein Ablaufdatum:”Die Gültigkeit einer abgeschlossenen Impfserie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff beträgt aus heutiger Sicht 270 Tage ab der 2. Teilimpfung”, lautet die Information des Sozialministeriums.
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