„Die Strafdauer von sieben Jahren sei hier notwendig und absolut angemessen“, erklärte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Der Mann hatte die Vorwürfe zuvor teilweise bestritten.

Gewalt im Familienkreis: 49-Jähriger in Krems vor Gericht

Weil er seine Kinder und Stiefkinder über längere Zeit geschlagen und sogar in Räumen eingesperrt haben soll, stand ein 49-Jähriger aus dem Bezirk Gmünd in Krems vor Gericht. Auch seine Ex-Lebensgefährtin wurde von ihm misshandelt. Das Schöffengericht verurteilte den Mann am Montag zu sieben Jahren Haft wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Verfahren teilweise bestritten. Doch für die Richterin war die Beweislage klar: „Es haben sich die Zeiten geändert“, sagte sie. Derartige Handlungen seien spätestens seit einer Gesetzesreform 2009 strafbar – auch wenn es nicht zu direkten Verletzungen komme.

„Keine Kavaliersdelikte“ – Gericht setzt klares Zeichen

Die vorsitzende Richterin stellte unmissverständlich klar: „Der Beschuldigte muss begreifen, dass es sich um keine Kavaliersdelikte handelt.“ Die Strafe sei sowohl general- als auch spezialpräventiv „notwendig und absolut angemessen“.

Bei der Strafbemessung wertete das Gericht den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer als erschwerend. Mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des 49-Jährigen berücksichtigt.