Niemand fühlt sich zuständig: Der Fall Marlene spitzt sich dramatisch zu
Die Skandale rund um gerichtliche Erwachsenenvertreter reißen nicht ab. Im Fall Marlene kommen neue Details ans Licht, die zeigen, wie dramatisch die Lage inzwischen ist.
In der Vorweihnachtszeit berichtete der exxpress ausführlich über den Fall Marlene. Eine junge Frau, die eigentlich durch eine gerichtliche Erwachsenenvertretung geschützt werden sollte, stattdessen aber im Stich gelassen wird. Was ist seit dem Interview mit ihrer Mutter passiert? Wir sind weiterhin in engem Kontakt mit Marlenes Mutter – und die Lage hat sich nicht verbessert, im Gegenteil.
„Ich kann nichts mehr tun“
Für Marlenes Mutter ist der rechtliche Weg faktisch ausgeschöpft. Nach der umfassenden DOSSIER-Recherche ist klar: Über die bestehenden gerichtlichen Mechanismen ist kaum noch Bewegung möglich.
Marlene gilt als „zu behindert“, um selbst Anträge zu stellen. Die Familie hat keine Parteistellung im Verfahren. Eingaben von Angehörigen werden als „querulatorisch“ abgetan. Gleichzeitig stützen sich Gerichte auf sogenannte Lebenssituationsberichte, die – wie DOSSIER aufzeigt – im Schnitt 96 Minuten geprüft werden. Im Fall Marlene umfasst dieser aktuelle Bericht 228 Seiten. Eine inhaltliche Kontrolle ist in dieser Zeit schlicht unmöglich.
Dabei ist die Situation eigentlich eindeutig dokumentiert:
Bereits am 10. Mai 2023 wurde in einer gemeinsamen Besprechung zwischen dem Land Niederösterreich, dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter und der Familie ein konkretes Versorgungskonzept für Marlene erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 16. April 2024 erneut bestätigt. Es sieht eine langfristige Wohn- und Betreuungslösung in einer niederösterreichischen Vertragseinrichtung vor. Umgesetzt wurde davon bis heute: nichts.
Versorgungswille oder bloße Rhetorik?
Besonders brisant ist der Widerspruch zwischen öffentlicher Darstellung und Realität.
Am 10. Dezember 2025 ließ Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner über ihr Büro gegenüber der Presse ausrichten, man stehe „im regelmäßigen Austausch mit der betroffenen Familie“ und unterstütze „bereits nach besten Möglichkeiten“.
Die Familie widerspricht dieser Darstellung deutlich. Tatsächlich sei ein direkter Austausch mit dem Land kaum möglich – nicht aus mangelnder Kooperationsbereitschaft, sondern weil der gerichtliche Erwachsenenvertreter dem Land untersagt habe, direkt mit Marlene oder den sie unterstützenden Personen zu sprechen. Der öffentlich kommunizierte „regelmäßige Austausch“ existiere faktisch nicht.
So bleibt der Versorgungswille ein Lippenbekenntnis – während Marlene weiter zwischen Zuständigkeiten aufgerieben wird.
Abgelaufene E-Card – ein Symptom des Stillstands
Kurz vor Weihnachten kam es zu einem Vorfall, der den Alltag der Familie exemplarisch zeigt. Ein Arztbesuch, ein Routinetermin – doch selbst dieser wurde zur finanziellen Belastung. Marlenes E-Card war abgelaufen.
Normalerweise kein Problem: In Österreich wird eine neue E-Card in der Regel automatisch zugeschickt. Doch Marlene erhielt keine. Warum?
Der gerichtliche Erwachsenenvertreter hat eine Postumleitung eingerichtet, die sämtliche Post direkt an ihn weiterleitet. Die neue E-Card kam bei Marlene nie an. Seit 30. November ist sie ohne gültige Karte.
Nach Recherchen von DOSSIER ist eine solche Postumleitung rechtlich unzulässig. Die Konsequenzen trägt nicht der Vertreter – sondern Marlene. Sie muss medizinische Kosten vorstrecken, Rechnungen sammeln und hoffen, dass sie irgendwann ersetzt werden.
Politisch: Schweigen statt Antworten
Trotz mehrfacher Nachfragen beim Büro der zuständigen Landesrätin Rosenkranz blieb eine Stellungnahme aus. Auch eine umfangreiche Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer, die in Zusammenarbeit mit Marlenes Mutter erstellt wurde, blieb bislang unbeantwortet.
Dabei ist der Fall längst kein Einzelfall mehr – und medial gut dokumentiert.
Kein Einzelfall, sondern ein Systemproblem
Marlene steht stellvertretend für viele. DOSSIER dokumentiert zahlreiche ähnliche Fälle. Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigt, stößt rasch auf Berichte über finanzielle Unterversorgung, fehlende Kontrolle und massive Abhängigkeit von einzelnen Erwachsenenvertretern.
Zur Einordnung: Rund 70.000 Menschen stehen in Österreich unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung. Würden sie in einer Gemeinde leben, wäre es die achtgrößte Stadt des Landes.
Dass dieses System bereits einmal reformiert wurde, ist kein Zufall. Frühere Missstände führten zu einer Gesetzesnovelle – nicht zuletzt nach Kritik der UNO. Heute zeigt sich: Die strukturellen Probleme bestehen weiter.
Der Fall Marlene macht sie sichtbar. Und die zentrale Frage bleibt:
Wer schützt eigentlich jene, die geschützt werden sollen?
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