Ab dem kommenden Schuljahr dürfen Mädchen unter 14 Jahren an Schulen keine traditionell-islamischen Kopfbedeckungen mehr tragen. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit dem Schutz von Kindern, der Förderung von Integration sowie der Stärkung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung junger Mädchen.
Neue Klage
Bereits Anfang Juni war bekannt geworden, dass erste Beschwerden gegen die neue Regelung beim Höchstgericht eingelangt sind. Nun liegen weitere Anträge vor. Die betroffenen Schülerinnen argumentieren, sie würden ihr Kopftuch freiwillig tragen und sehen durch das Gesetz unter anderem ihre Religionsfreiheit verletzt.
Der VfGH bestätigte gegenüber Heute den Eingang der Anträge. Derzeit werde geprüft, ob die Beschwerden überhaupt zulässig sind. Erst danach könnte eine inhaltliche Befassung mit dem Gesetz erfolgen.
Höchstgericht muss zunächst Vorfrage klären
Besonders bemerkenswert: Das Verbot tritt erst mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft. Deshalb muss das Höchstgericht zunächst prüfen, ob eine Individualbeschwerde gegen ein Gesetz überhaupt schon vor dessen Inkrafttreten zulässig ist.
Juristen halten es daher für möglich, dass sich der VfGH vorerst gar nicht mit den eigentlichen Vorwürfen gegen das Gesetz beschäftigt, sondern zunächst ausschließlich über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet.
Die Beschwerden fallen in eine ohnehin aufgeheizte Diskussion. Für breite politische Reaktionen sorgte zuletzt ein bekannt gewordener Bescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Darin wird nach schiitischer Rechtsauffassung eine religiöse Verpflichtung zum Tragen des Kopftuchs bereits vor dem neunten Geburtstag eines Mädchens als möglich dargestellt.

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