Noch bevor das neue Kopftuchverbot an Österreichs Schulen überhaupt in Kraft tritt, sorgt es bereits für heftigen Wirbel. Wie nun bekannt wurde, sind beim Verfassungsgerichtshof schon zwei Klagen gegen das umstrittene Gesetz eingelangt.

Ab dem kommenden Schuljahr dürfen Mädchen unter 14 Jahren an Schulen keine traditionell-islamischen Kopfbedeckungen mehr tragen. Das Verbot soll österreichweit strikt umgesetzt werden. Lehrer müssen Schüler ermahnen und Verstöße melden, dazu müssen Eltern informiert werden – im Extremfall drohen sogar Geldstrafen von bis zu 800 Euro.

Höchstgericht am Zug

Doch gegen die neue Regelung formiert sich bereits Widerstand. Noch während sich die Schulen in einer Informations- und Aufklärungsphase befinden, landet das Gesetz nun vor dem Höchstgericht, schreibt die Krone.

Glaubensgemeinschaft sorgte für Aufregung

Besonders brisant: Die Klagen werden ausgerechnet wenige Tage nach einer Enthüllung bekannt, wonach die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in einem Verfahren ein Kopftuchgebot bereits für Mädchen ab acht Jahren vertreten haben soll. Auch der

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berichtete. „Das Tragen des Kopftuchs erfordert eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht“, heißt es zudem in dem Bescheid. Diese Debatte hatte zuletzt für heftige politische Reaktionen gesorgt. Klar scheint: Der Streit um das Kopftuchverbot wird nicht erst in den Klassenzimmern ausgetragen – sondern schon jetzt vor Gericht. Noch vor dem ersten Schultag droht der Regierung die nächste juristische Bewährungsprobe.