Nordkette brennt weiter: Wer zahlt jetzt für den Mega-Einsatz?
Der Waldbrand auf der Innsbrucker Nordkette ist noch nicht vollständig gelöscht, schon beginnt die heikle Aufarbeitung. Hunderte Einsatzkräfte, Hubschrauber und massive Schäden werfen eine zentrale Frage auf: Wer muss für das Feuer aufkommen?
Großeinsatz auf der Nordkette: Feuerwehr und Hubschrauber kämpfen weiter gegen Glutnester.APA/WOLFGANG EDER
Während Feuerwehr und Polizei weiterhin Glutnester bekämpfen, wird im Hintergrund bereits die juristische Abklärung durchgeführt. Der Brand auf der Nordkette beschäftigt nun nicht nur die Einsatzkräfte, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Möglicherweise werden auch Versicherungen und Gerichte involviert sein, so die Krone.
Großeinsatz am Berg – Brand noch nicht vorbei
Der Waldbrand auf der Innsbrucker Nordkette beschäftigt die Behörden weiterhin. Auch am Dienstag wurden bei einem Kontrollflug erneut Glutnester entdeckt. Zwar meldete die Feuerwehr am Montagnachmittag „Brand aus“, doch die Gefahr ist noch nicht endgültig gebannt.
Der Einsatz war enorm: Am ersten Tag waren rund 150 Einsatzkräfte im Einsatz, am dritten immerhin noch 80, dazu vier Hubschrauber und umfangreiches Material. Der Brand wütete in etwa 1.500 Metern Höhe und erfasste eine Fläche von rund acht Hektar.
Zwölfjähriger löste Feuer aus – Familie entschuldigt sich
Laut Polizei wurde der Brand von einem zwölfjährigen einheimischen Buben ausgelöst. Er zündete während einer Wanderung mit seiner Familie mehrfach pyrotechnische Gegenstände. Gemeinsam mit seinem Vater meldete er sich daraufhin bei der Polizei.
Aus dem Innsbrucker Rathaus hieß es dazu: „Bürgermeister Johannes Anzengruber war bereits in Kontakt mit der Familie, die sich entschuldigt hat.”
Das betroffene Waldgebiet gehört der Stadt Innsbruck bzw. ihren Beteiligungen. Wie hoch der entstandene Schaden und die Einsatzkosten sind, war am Montag noch nicht abschätzbar.
Wer haftet – Kind, Eltern oder niemand?
Die zentrale Frage lautet nun: Wer kommt für die Kosten auf? Strafrechtlich ist die Lage klar: Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden. Zivilrechtlich ist die Situation deutlich komplexer. Ein Innsbrucker Strafverteidiger erklärt dazu: „Das kommt auf die Reife des Kindes an.“
Auch die Rolle der Eltern ist nicht automatisch geklärt. Andreas Oberlechner von der AK Tirol betont: „Zur Verantwortung bzw. zur Haftung herangezogen werden können auch Personen, die zur Aufsicht der Kinder verpflichtet sind – je nach konkretem Einzelfall.“
Automatisch haften Eltern also nicht. Entscheidend ist, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Der Strafverteidiger fasst zusammen: „Das ist extrem Einzelfall-bezogen. Was wusste die Person, was hat sie mitbekommen?“ Laut AK könne es auch Fälle geben, „wo niemand haftet“.
Sollten Kind oder Eltern dennoch schadenersatzpflichtig werden, könnte eine Haftpflichtversicherung einspringen – allerdings nur, wenn sie nicht wegen grober Fahrlässigkeit aussteigt.
Ermittlungen laufen – Bericht geht an Staatsanwaltschaft
Die Polizei ermittelt weiterhin und wird einen Bericht an die Staatsanwaltschaft übermitteln. Laut Sprecher Hansjörg Mayr wartet diese aktuell auf die Unterlagen. Im Raum steht der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung.
Sollte es zu einer Anzeige gegen Aufsichtspersonen kommen, könnte folgender Umstand mildernd wirken: Dass sich der Junge gemeinsam mit seinem Vater selbst gestellt hat.
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