Der Entwurf rund um den „Volksentscheid Berlin autofrei“ setzt auf eine „gesunde, sichere, lebenswerte sowie klima- und umweltfreundliche“ Nutzung des Straßenraums – vor allem durch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Das Auto wird dabei als energieintensiv, flächenbeanspruchend, laut und unfallträchtig beschrieben. Auch E-Mobilität wird ausdrücklich relativiert: Eine reine Antriebswende reiche nicht aus, weil auch Elektrofahrzeuge Energie verbrauchten, Fläche belegten und Feinstaub durch Reifenabrieb verursachten. Aus Sicht der Initiative muss daher vor allem das Verkehrsaufkommen sinken, schreibt die Berliner Zeitung.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass nahezu alle Straßen innerhalb der Umweltzone nach einer Übergangsfrist zu autoreduzierten Straßen werden. Der reguläre Gemeingebrauch wäre dort auf Fußverkehr, Radverkehr und Öffis beschränkt. Autofahrten würden zur genehmigungspflichtigen Sondernutzung.

Bis zu zwölf Autofahrten jährlich

Zentrum des Modells ist ein Genehmigungsregime: Private Autofahrten sollen nur noch kontingentiert erlaubt werden (zunächst bis zu 12-mal pro Jahr für jeweils 24 Stunden, später weniger). Fahrzeuge müssten gekennzeichnet werden; Erlaubnisse wären befristet, widerrufbar und mit Auflagen möglich. Verstöße könnten mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Zwar sind Ausnahmen etwa für Wirtschaft, Pflege oder Härtefälle vorgesehen, jedoch unter strengen Voraussetzungen.