Ein IS-Anhänger wird abgeschoben. Endlich – werden viele Österreicher denken. Doch von UNO und ORF kommen schwere Vorwürfe.

Abschiebung nach sieben Jahren Haft

3. Juli 2025: Österreich schiebt einen Syrer ab, der wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ verurteilt wurde. Der 33-Jährige hatte Propaganda für das Kalifat verbreitet und etwa geschrieben: „Es gibt keinen Gott außer Allah. Das Kalifat ist das Versprechen Allahs.“

Ein österreichisches Gericht verhängte sieben Jahre Haft – die der Mann vollständig verbüßte.

Abschiebeflug aus Wien: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppte die Rückführung des verurteilten IS-Anhängers nicht.IMAGO/IMAGO / Hanno Bode

Doch im ORF-„Report“ wird daraus kein Beitrag über die Abschiebung eines verurteilten IS-Anhängers in sein Herkunftsland. Stattdessen entsteht ein fast zehnminütiges Stück darüber, ob es dem Mann in Syrien nun gut geht – und ob Österreich sich womöglich vor der UNO verantworten muss.

Denn nach seiner Abschiebung ist der Syrer verschwunden – und dafür erntet Österreich nun Kritik: zunächst von der UNO, inzwischen auch im ORF-Abendprogramm. Von möglichen „gravierenden Verletzungen des Völkerrechts“ ist dort die Rede.

Widerstand gegen Abschiebung

Der Syrer hatte zuvor versucht, seine Abschiebung juristisch zu stoppen. Als verurteilter IS-Anhänger argumentierte er, ihm drohe bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung.

Der Fall landete schließlich sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Doch der Gerichtshof verhinderte die Abschiebung nicht. Österreich durfte den Mann nach Verbüßung seiner Haft abschieben.

Alles erledigt? Nicht für die Vereinten Nationen – und offenbar auch nicht am Küniglberg.

ORF stellt Frage nach möglichem Völkerrechtsbruch

Im ORF-Magazin „Report“ wird der Fall ausführlich aufgearbeitet – und gleich mit einer zentralen Frage eröffnet: Hat Österreich mit dieser Abschiebung möglicherweise gegen internationales Recht verstoßen?

Menschenrechtsorganisationen kritisieren immer wieder Rückführungen in Krisenregionen.APA/DPA/LSW/KAY NIETFELD

Österreich stehe wegen eines möglichen Völkerrechtsbruchs unter Beobachtung, heißt es im Beitrag. Die UNO verlangt Auskunft: Seit August 2025 fordert das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte laut ORF von Österreich Informationen über den Verbleib des abgeschobenen Mannes.

Wie „Diktaturen in Lateinamerika“?

Im Raum steht die Frage, ob mit der Abschiebung gegen die UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen verstoßen worden sein könnte. Der im Beitrag zitierte Völkerrechtsexperte Ralph Janik findet dazu deutliche Worte: „Dieser UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen wurde ursprünglich im Hinblick auf Diktaturen in Lateinamerika gegründet.“

Dass Österreich nun mit diesem Gremium konfrontiert sei, bezeichnet er als bemerkenswert: „Österreich hätte niemals gedacht, dass wir einmal mit diesem Ausschuss darüber sprechen müssen, dass ein Mensch verschwunden ist oder möglicherweise verschwunden ist. Das ist für unser Selbstbild ganz fatal.“

Janik betont außerdem: „Das ist kein Gerichtsverfahren, sondern ein politisch bedeutsames Verfahren.“

Blick auf Damaskus: Nach seiner Abschiebung gilt der Syrer als verschwunden – laut ORF könnten seine Menschenrechte verletzt worden sein.APA/AFP/BAKR ALKASEM

Schwester spricht von Haft in Damaskus

Der ORF berichtet auch über Aussagen der Schwester des Mannes. Sie erklärte der Redaktion über WhatsApp, ihr Bruder sei entgegen den Angaben der syrischen Behörden nicht freigelassen worden, sondern sitze weiterhin in Haft.

Die Recherche des ORF führte zu ehemaligen Gefängnissen der syrischen Staatssicherheit im Zentrum von Damaskus. Ob der Mann tatsächlich dort festgehalten wird, lässt sich laut Beitrag nicht verifizieren.

Menschenrechtsexperte warnt vor neuem „Trend“

Im Beitrag kommt auch der Menschenrechtsexperte Adel Naim Reyhani vom Ludwig-Boltzmann-Institut zu Wort. Er kritisiert die Haltung der österreichischen Behörden scharf und warnt: „Die Weltgemeinschaft hat sich darauf geeinigt, dass gewisse Verletzungen des Völkerrechts so gravierend sind, dass diese Verpflichtungen auch dann einzuhalten sind, wenn sie auch schwere Straftäter betreffen.“

Reyhani sieht darin eine problematische Entwicklung: „Es gibt leider in den vergangenen Jahren einen gewissen Trend, das in Frage zu stellen – in der Annahme, dass das derzeit nur den Kontext der Migration betrifft.“

Regierung: Zuständigkeit endet mit der Abschiebung

Die österreichische Regierung weist die Kritik zurück. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte bereits im Vorjahr in der ZiB2, warum Österreich nicht nach dem Aufenthaltsort des Mannes frage: „Das ist nicht unsere Aufgabe.“

Auch das Innenministerium hält fest: „Es ist die Aufgabe der österreichischen Fremdenbehörden, verurteilte Straftäter in ihr Heimatland abzuschieben.“ Mit der Übergabe an die Behörden des Heimatlandes ende auch die Zuständigkeit Österreichs.

Der ORF stellt das in Frage und befasst sich zehn Minuten lang mit Aufenthaltsort, Gesundheitszustand und Rechten des Syrers. Aus einem abgeschobenen Terror-Verurteilten wird so ein Fall für UNO-Gremien und Menschenrechtsappelle – und aus dem Staat, der ihn außer Landes bringt, der eigentliche Verdächtige.