OGH-Urteil erschüttert Banken: Kreditgebühren zurück – Millionen bekommen Geld
Der Oberste Gerichtshof hat die üblichen „Bearbeitungsgebühren“ bei Krediten gekippt – jetzt rollt die Rückzahlung! Kreditnehmer vom Häuslbauer bis zum Unternehmer können ihr Geld zurückfordern, für Verträge der letzten 30 Jahre. Was das für Banken und Konsumenten bedeutet, erklärt Finanzcoach Johannes Kräutlein im exxpress-TV-Studio.
Banken sind gewinnorientierte Unternehmen – freiwillig zahlt niemand zurück. „Wenn man nicht selber aktiv wird, gibt’s kein Geld“, sagt Kräutlein im Gespräch mit exxpress-Redakteur Stefan Beig. Für unzählige Menschen bestehe hier eine Chance, sie müsse nur genützt werden, sagt der jahrzehntelange Vermögensberater, der heute Unternehmenscoach ist. Er hat eine eigene Initiative deshalb gestartet: https://bankgebuehren-zurueck.at
Er und sein Team organisieren dafür eine komplett erfolgsbasierte Abwicklung: Keine Vorkasse, kein Risiko – im Erfolgsfall behält der Prozessfinanzierer 35 Prozent der erstrittenen Summe, 65 Prozent landen beim Kunden.
Worum geht’s genau?
Pro Kredit wurden branchenüblich bis zu 0 bis 3 Prozent „Bearbeitungsgebühr“ verrechnet – bei Immobilienfinanzierungen oft 1 bis 3 Prozent. Das Problem: Je höher der Kredit, desto höher die „Gebühr“ – unabhängig vom Arbeitsaufwand. Genau diese prozentuelle Logik hat der OGH als intransparent und daher unzulässig beurteilt.
Folge: Die Gebühr ist rückzuzahlen, zuzüglich 4 Prozent gesetzlicher Verzinsung p. a. ab dem Zeitpunkt, an dem sie verlangt wurde.
Wer kann Geld zurückholen?
Alle, die in den vergangenen 30 Jahren einen Kredit hatten (Immobilie, Auto, Konsum, Gewerbe, Fremdwährung, Umschuldung).
Voraussetzung: Im Vertrag findet sich eine Bearbeitungsgebühr (Prozentsatz oder Fixbetrag, der erkennbar prozentuell kalkuliert wurde).
Laut Kräutlein ist in über 90 Prozent der geprüften Verträge eine rückzahlbare Gebühr enthalten. Es geht je nach Kredithöhe um ein paar hundert oder sogar viele tausend Euro.
In vier Schritten geht es:
1. Kontakt aufnehmen – über die im TV-Beitrag eingeblendete Seite „Bankgebühren zurück“ von Johannes Kräutlein.
2. Vollmacht & Vereinbarung des Prozessfinanzierers online unterschreiben (eine Seite, klar formuliert).
3. Unterlagen hochladen: Kreditvertrag(e), Konditionenblätter, ESIS (seit 2016). Fehlt etwas? Banken müssen bis 10 Jahre nach Vertragsende Kopien herausgeben.
4. Zurücklehnen: Spezialanwälte & Prozessfinanzierer erledigen Prüfung, Anmeldung, Vergleich oder Klage. Sie zahlen nichts vorab.
„Mach ich mich bei meiner Bank unbeliebt?“
Kräutlein beruhigt: Nein. Das OGH-Urteil ist höchstrichterlich, niemand will sich die Blöße geben, einen Kunden dafür abzustrafen. Die Berater-Beziehung bleibe unberührt – die Gebühr war ein Branchenstandard, der nun rechtlich gekippt wurde.
Zeit ist Geld – und hier wortwörtlich
Noch sind die Karten gut: Ansprüche laufen, Details wie Verjährungsfragen werden aber erst nach und nach ausjudiziert. Erfahrung aus früheren Massenfällen (Lebensversicherungen, Diesel): Wer früh handelt, bekommt meist mehr.
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