Opfer-Anwalt: Syrer zeigte „null Reue“
Ein junger Syrer soll eine 12-Jährige Anfang 2023 zum Oralverkehr gezwungen haben – nun hat ihn das Gericht freigesprochen. Das „Nein“ des Kindes reichte dem Gericht nicht für eine Verurteilung. Im Exxpress-Interview spricht der Opfer-Verteidiger Sascha Flatz darüber, ob der Migrant Einsicht zeigte und wie es dem Mädchen nun geht. Von Emanuela Sutter
Es ist ein Urteil, dass viele Menschen schockiert: Der 17-jährige Syrer, der Anfang 2023 in einem Parkhaus in Wien-Favoriten ein Kind zum Oralverkehr gezwungen haben soll, wurde von den beiden Schöffenrichtern freigesprochen. Und dass, obwohl das damals 12-jährige Mädchen mehrmals „Nein“ gesagt haben soll zu der Aufforderung des damals 15-Jährigen, Oralsex mit ihm zu haben. Die Einschätzungen der Richterin Martina Hahn zu dem Urteil lauten: „Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt”. Womöglich habe es bei dem Mädchen aber „eine innere Ablehnung“ gegen die inkriminierte Handlung gegeben. Exxpress fragte den Verteidiger des Mädchens, Sascha Flatz, wie das Urteil zustande kam.
Herr Flatz, können Sie bitte kurz skizzieren, wie die Freisprechung des 17-jährigen Syrers zustande kam?
Das Gericht sagte, dass hier nicht erweislich sei, dass Gewalt und Zwang angewendet worden ist und das Opfer tatsächlich „Nein“ gesagt hätte. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, weil das Opfer das ganz klar gesagt hat und es sogar einen Zeugen gab, der ihr „Nein“ bestätigt hat.
Syrer nannte das Mädchen in einem Chat "Scheiß Nutte"
Welchen Eindruck machte der 17-Jährige auf Sie? Wirkte er einsichtig?
Nein, überhaupt nicht. Das war ihm alles völlig egal. Er hat null Reue gezeigt. In einem Chat schrieb er nach der Tat über das Mädchen, sie sei eine „Scheiß-Nutte“, die „jedem Zweiten das Loch gibt“ und so weiter. Daran sieht man eine beispiellose Verachtung für das Opfer.
Können Sie einige genauere Informationen über den jungen Mann mitteilen?
Er ist syrischer Staatsbürger, spricht aber Deutsch. Er ist schon mehrere Jahre im Land. Eine Altersfeststellung hat es natürlich auch nicht gegeben. Die Frage ist ja, ob das Alter überhaupt stimmt.
„Niemand wünscht sich, dass seinem Kind so etwas passiert“
Wie geht es der 13-Jährigen und ihrer Mutter jetzt?
Schlecht natürlich, wenn man vom Staat so im Stich gelassen wird. Der Freispruch ist für mich wirklich völlig unverständlich, weil es einen Zeugen gab, der die Tatversion des Mädchens bestätigte. Das ist natürlich verheerend für ein Opfer. Diese Menschen (der junge Syrer und seine Familie, Anm. d. Red.) sind wohl um das Jahr 2015 hierhergekommen, die Grenzen werden nicht geschützt, dann passierte die Straftat und dann wird das Opfer im Stich gelassen – das ist natürlich verheerend. Mutter und Tochter sind aus Favoriten weggezogen, das Mädchen hat die Schule gewechselt.
Der Fall regt in den sozialen Medien viele Menschen auf. Das hat sicher damit zu tun, dass es, im Zuge der #Metoo-Debatten, zum Usus geworden ist, dass ein „Nein“ ein „Nein“ ist, im Bezug auf sexuelle Handlungen.
Ja natürlich. Niemand wünscht sich, dass seinem Kind so etwas passiert. Der Vater des Opfers ist wirklich richtig wütend. Das kann ich gar nicht zitieren, was er zu mir gesagt hat. Das würde wahrscheinlich jeder Vater in dieser Situation sagen und denken.
Aus der Sicht der Staatsanwältin soll es sich um eine Vergewaltigung gehandelt haben. Fällt Oralverkehr prinzipiell unter den Strafbestand einer Vergewaltigung?
Ja. Wenn Sie jemanden gegen Ihren Willen zum Oralverkehr zwingen, ist der Tatbestand der Vergewaltigung ebenfalls erfüllt. Der Fall wurde eben angeklagt als Vergewaltigung, weil das Kind zum Oralverkehr gezwungen worden sei. Die Frage war, ob Zwang im Spiel war. Das hat meine Mandantin gesagt. Das Gericht hat aber entschieden, dass es das nicht so sieht. Prinzipiell ist es so: Sobald jemand etwas in eine Körperöffnung gegen den Willen des Opfers einführt, fällt das unter den Tatbestand der Vergewaltigung. Hier ging es wirklich darum, dass das Kind gegen den Willen zu Oralverkehr gezwungen worden ist, das würde den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen. Das wurde auch angeklagt. Da hat das Gericht leider gesagt, dass dies nicht erweislich ist.
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