„Opfer brannte lichterloh“: Syrer (24) zündete Mädchen (17) an
Er ließ sein Opfer an der eigenen Haustür in Flammen aufgehen: Der 24-jährige Syrer Hamza A. zündete im deutschen Arnsberg eine 17-Jährige an, um mit der brutalen Tat Leid über die Familie seiner Ex-Verlobten zu bringen. Das zuständige Landgericht verurteilte ihn jetzt zu lebenslanger Haft.
Im Prozess um den entsetzlichen Tod der jungen Malak aus Arnsberg ist der Syrer Hamza A. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Arnsberg sah es als erwiesen an, dass der Syrer die 17-jährige Schwester seiner Ex-Verlobten im März in Menden mit Benzin übergoss und in Brand setzte.
Als Malak am 22. März um 22.05 Uhr arglos die Tür öffnete, übergoss Hamza A. sie nach Überzeugung der Richter sofort mit Benzin. Unvorstellbar grausam: Ihr ganzer Körper stand innerhalb weniger Augenblicke in Flammen. Das Opfer „brannte lichterloh“, sagte der Vorsitzende. 17 Tage nach dem qualvollen Angriff starb Malak im Krankenhaus.
Er wollte maximales Leid zufügen
Dem Vorsitzenden Richter Petja Pagel zufolge hat der Angeklagte zudem mit dem Brandbeschleuniger ein gemeingefährliches Mittel in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses eingesetzt. Der Angeklagte sei gegenüber seiner früheren Verlobten schwer gewalttätig geworden, habe sie gewürgt. Im Oktober 2023 kam es zur Trennung. Der 24-Jährige habe seiner Ex-Partnerin danach immer wieder gedroht, sie habe in ständiger Angst gelebt.
Am Tattag habe er einen Sack mit Kanistern zum Haus gebracht, geklingelt und die Absicht gehabt, „die öffnende Person mit Benzin zu übergießen, anzuzünden und zu töten“, schilderte der Vorsitzende. Das Motiv laut seiner Schilderung: Der Angeklagte wollte seiner früheren Verlobten „größtmöglichen seelischen Schaden“ zufügen, indem er ihrer Familie schwerstes Leid zufügte.
Syrer will in Revision gehen
Der Prozess lief seit Mitte September. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Er habe auch in Kauf genommen, dass das Haus in Brand geriet und weitere Personen gefährdet wurden, so das Urteil.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nach Ablauf von 15 Jahren die sonst zulässige Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen. Der Verteidiger sagte nach dem Urteilsspruch, sein Mandant werde in Revision gehen.
Dieser Bericht ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NIUS erschienen.
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