Stand Februar 2026: Die ORF-Haushaltsabgabe beträgt aktuell 15,30 Euro pro Monat, oder 183,60 Euro pro Jahr. Zusätzlich können je nach Bundesland Landesabgaben anfallen. Diese Summe wird nicht mit der Stromrechnung, sondern über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingezogen. Der Betrag wird als „Gebühr“ bezeichnet, nicht als Steuer – eine wichtige Unterscheidung, die in der politischen Diskussion oft verschwimmt. Die Gebühr deckt die laufenden Kosten für Fernsehen, Radio und Online-Angebote des ORF.

Wer muss die Haushaltsabgabe zahlen?

Nach deutschem Muster zahlt in Österreich der Haushalt pauschal pro Hauptwohnsitz-Adresse, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind oder der ORF tatsächlich genutzt wird. Das Empfängerprinzip (Gerätebesitz) gilt nicht mehr. Ein Haushalt mit zwei Fernsehgeräten zahlt die gleiche Gebühr wie einer mit einem. Ein Haushalt ohne Fernsehgerät, aber mit aktiv genutztem Radio, ist ebenfalls beitragspflichtig. In der Praxis wird nicht über den Stromversorger, sondern über die OBS eingezogen.

Befreiungsmöglichkeiten 2026

Es gibt verschiedene Kategorien, für die die ORF-Gebühr entfällt oder reduziert wird: Sozialhilfeempfänger und Pensionisten mit sehr niedrigem Einkommen können sich befreien lassen. Blinde und hochgradig Sehbehinderte erhalten eine Ermäßigung. Personen mit Behindertenpass ab 50 Prozent Behinderung können einen Antrag stellen. Wichtig: Diese Befreiungen müssen aktiv bei der OBS beantragt werden – es erfolgt keine automatische Befreiung. Allerdings: Viele Österreicher kennen diese Möglichkeiten nicht, weshalb Millionen unnötig zahlen.

Gerichtsentscheidungen und die Debatte um die Verfassungsmäßigkeit

Die ORF-Gebührenregelung ist seit Jahren umstritten. Mehrfach wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen. Ein zentrales Argument der Gegner: Wer keinen ORF schaut, sollte nicht zahlen müssen. Ein weiteres Argument: Das Empfängerprinzip verstößt gegen das Gleichheitsprinzip, weil es unterschiedliche Gebühren je nach Haushaltsgeräte-Besitz gibt, aber nicht nach tatsächlicher Nutzung. Der Verfassungsgerichtshof hat die aktuelle Ausgestaltung des ORF-Beitrags als verfassungskonform beurteilt. 2026 könnten dennoch weitere politische und rechtliche Diskussionen folgen.

Vergleich mit Deutschland und der Schweiz

In Deutschland zahlen Haushalte einen pauschalen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat (ähnlich Österreich). Schweizer zahlen für Radio und Fernsehen zusammen 335 CHF pro Jahr. Der große Unterschied: In der Schweiz gibt es ein stärkeres Mitspracherecht der Bürger und häufigere Abstimmungen über die Gebührenhöhe. Deutschland hat 2021 eine Gebührenerhöhung nach erbittertem Streit durchgesetzt; rund um ARD und ZDF gab es heftige politische Auseinandersetzungen. Österreich liegt bei der Gebührenhöhe im europäischen Mittelfeld – allerdings mit weniger Transparenz bei der Budgetplanung als in Nachbarländern.

Der politische Streit um die ORF-Gebühren

Das Kernproblem: Der ORF ist ein staatsnaher Konzern. Seine Gebühren werden nicht wie Steuern im Parlament debattiert, sondern sind gesetzlich geregelt. Das ist ein demokratisches Defizit. FPÖ und Teams setzen sich für eine Senkung oder Abschaffung ein, während ÖVP, SPÖ und NEOS die Gebühren als notwendig für die Infrastruktur halten. Besonders stark ist die Kritik am ORF-Management und an der Verschuldung – der ORF hat in den letzten Jahren hohe Pensionsverpflichtungen aufgebaut. Die Frage lautet: Warum steigen die Gebühren, wenn der ORF gleichzeitig Schulden macht?

Alternativen und die Zukunft

Es gibt Länder, in denen der Rundfunk anders finanziert wird. Einige Länder nutzen ein volles Steuersystem (Gebühren über die Steuererklärung), andere setzen auf freiwillige Spenden oder Werbefinanzierung. Der BBC in Großbritannien finanziert sich über eine TV-Lizenz (ähnlich Österreich), hat aber deutlich weniger finanzielle Probleme. Die Frage für Österreich ist: Soll der ORF reformiert werden, oder soll die Gebührenregelung komplett neu überdacht werden? 2026 wird diese Debatte wieder hochkochen.