Eine Frau hatte einen Antrag gestellt: Befreiung vom ORF-Beitrag. Was zurückkam, klang wie der Beginn eines Verfahrens. Die Überschrift: „Ergebnis der Beweisaufnahme.“ Laut ihrer Nachbarin geriet die Frau in Panik – sie glaubte, gegen sie werde ermittelt.

Für Anwalt Mag. Gerold Beneder, der mehrere Verfahren rund um ORF und ORF-Beitrag führt, war der Fall kein Einzelfall. Sein Urteil gegenüber dem exxpress: „Das ist Standard und stellt den Gebührenzahler vor ein schwer lösbares Problem.“

Der exxpress berichtete in der vergangenen Woche über den Fall. Eine Antwort der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) blieb damals aus. Sie kam erst nach Erscheinen des Artikels – verspätet, dafür ausführlich. Und sie verteidigt sich.

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Die Zahlen, die bisher fehlten

Neu sind die Zahlen. Von 1. Jänner 2024 bis 31. Mai 2026 gingen 438.401 Befreiungsanträge ein, berichtete die OBS. 352.552 wurden bewilligt – gut 80 Prozent. Fast 86.000 nicht. Wie viele davon abgelehnt, zurückgezogen oder noch offen sind, sagt die OBS nicht.

Eine Rechnung, die nicht aufgeht

Aufschlussreich wird es bei einer zweiten Zahl. Aktuell befreit sind laut OBS nur „rund 300.000 Haushalte“. Bewilligt wurden seit Anfang 2024 aber deutlich mehr – eine Differenz von rund 50.000. Ein zwingender Widerspruch ist das nicht: Befreiungen können auslaufen, Haushalte sich ändern, Anträge Verlängerungen betreffen. Eine nähere Aufschlüsselung liefert die OBS aber nicht

„Gesetzlich vorgeschrieben“

Und die „Beweisaufnahme“? Die verteidigt die OBS. Als „beliehenes Unternehmen“ vollziehe sie gesetzliche Aufgaben. Bei Befreiungen per Bescheid gelte das Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Begriff sei ein Fachausdruck aus dem Verwaltungsverfahren. Gesetzlich vorgeschrieben sei, Antragsteller darüber zu informieren, welche Unterlagen noch fehlen.

Juristisch mag das stimmen. Für viele Bürger bleibt die Frage: Muss ein Schreiben an ältere, kranke oder behördlich unerfahrene Menschen wirklich so klingen?

„Keine negativen Rückmeldungen“

Und die verunsicherten Bürger? Man sei seit Jahren auch im Sozialbereich tätig, so die OBS – bei Befreiungen, Zuschüssen zum Fernsprechentgelt, EAG-Kosten. Dann der entscheidende Satz: „Negative Rückmeldungen liegen uns bislang nicht vor.“

Man nehme Feedback aber ernst. Für die Betroffene aus dem exxpress-Bericht dürfte das wenig Trost sein. Ihr Fall – die Frau, die an ein Verfahren glaubte – taucht in der Antwort nicht auf.

OBS gegen Anwalt

Beneder hatte gewarnt: „Es gibt de facto keine Befreiung mehr.“ Für die OBS ist das „nicht nachvollziehbar“. Befreit werde, wer volljährig ist, den Hauptwohnsitz in Österreich hat, eine anerkannte Anspruchsgrundlage erfüllt und unter der Einkommensgrenze bleibt.

Der Haken steckt im Haushalt. Wer nicht allein lebt, muss auch die Einkommen aller Mitbewohner nachweisen. Unvollständige Unterlagen führten zu Verzögerungen, dann fordere die OBS weitere Nachweise an. Der Streit dreht sich also nicht ums Ob – sondern ums Wie verständlich.

757 Millionen – und warum es mehr wurde

Bleibt das Geld. 757 Millionen Euro brutto nahm der ORF im ersten Jahr der Haushaltsabgabe ein, 681,7 Millionen netto – gut 41 Millionen mehr als 2023 (laut ). Der Grund laut OBS: die Umstellung aufs neue ORF-Beitrags-Gesetz, höhere Haushaltszahlen, neue Firmenverrechnung. Damit kommen mehr Zahler ins System.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer nicht durchblickt, soll zum Hörer greifen: Hotline, digitale Kontaktwege, Unterlagen per Post, persönlicher Kundendienst. Das klingt serviceorientiert. Doch bei Befreiungen geht es selten um Menschen mit juristischer Routine – sondern um Pensionisten, Geringverdiener, Kranke, Arbeitslose. Für sie entscheidet vor allem die Verständlichkeit.

Es bleibt das Grundproblem

Ein einfacher Satz würde genügen: „Ihrem Antrag fehlen noch Unterlagen. Bitte schicken Sie uns folgende Nachweise.“ Ohne „Beweisaufnahme“. Ohne roten Textblock. Die Nachbarin der Frau hatte es nüchtern gesagt: „Oma Meier hat da NULL Chance.“ Am Ende geht es nicht nur um Gebühren. Es geht um Vertrauen.