Die ORF-Gebühr, offiziell als Haushaltsabgabe eingeführt, trifft ab 2028 vor allem jene härter, die weiterhin klassisch per Erlagschein zahlen wollen. Für sie wird es nicht nur unflexibler, sondern auch spürbar teurer: Die Jahresgebühr von 183,60 Euro muss dann auf einmal beglichen werden.

Nur zwei Optionen: Alles auf einmal oder Abbuchung durch den ORF

Noch bis Ende 2027 können Haushalte die 183,60 Euro ORF-Jahresgebühr in Teilbeträgen selbst überweisen. Danach ist Schluss mit dieser Freiheit. Ab 2028 gibt es nur mehr zwei Möglichkeiten:

– Variante 1: Die gesamte Summe wird gleich im Jänner auf einmal bezahlt.
– Variante 2: Man erteilt dem ORF eine SEPA-Einzugsermächtigung – dann kann die Gebühr weiterhin in Raten abgebucht werden.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Einzugsermächtigung aktiv erteilt werden muss. Wer nicht unterschreibt, kann die niedrigeren Raten nicht mehr einfach nach eigenem Gutdünken per Erlagschein überweisen – es bleibt dann nur die Einmalzahlung zu Jahresbeginn.

Für alle, die neu ins ORF-Beitragsservice-System kommen, gilt diese Regel bereits jetzt. Ursprünglich hätte die SEPA-Pflicht bereits 2026 starten sollen, durch die beschlossene Novelle wurde sie jedoch um zwei Jahre, bis 2028, verschoben.