Der ORF kommt nicht zur Ruhe. Nachdem der Sender zuletzt durch den Abgang von Weißmann und Berichte über interne Gräben Schlagzeilen machte, liegt dem exxpress nun ein brisantes Dokument vor, das für neuen Zündstoff sorgt. Es handelt sich um den brandneuen „Leitfaden für den Umgang mit sexueller Belästigung“. Unter dem Motto „Sagen, was ist“ – ein prominentes Zitat des Spiegel-Gründers Rudolf Augstein – will der öffentlich-rechtliche Sender eine neue Ära der „Integrität“ einleiten. Dass dafür gleich eine ganze Riege von sechs Gleichstellungsbeauftragten verantwortlich zeichnet, unterstreicht die Dimension, die das Thema im Unternehmen mittlerweile einnimmt.
Gefühlte Belästigung: Wenn Wahrnehmung zum Fakt wird
Der Leitfaden lässt keinen Zweifel daran, dass der ORF eine Null-Toleranz-Politik verfolgt. Doch ein zentraler Punkt sorgt für Diskussionen: Die Definition dessen, was als Belästigung gilt. Während der Text das Gleichbehandlungsgesetz zitiert, wird in einem hervorgehobenen Post-It-Kasten klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Verhalten bewusst oder unbewusst gesetzt wurde. Entscheidend sei allein, wie die betroffene Person das Verhalten wahrgenommen hat.
Das kann zu einer gefährliche Verschiebung führen: Wenn das subjektive Empfinden über objektive Tatbestände triumphiert, könnte dies Tür und Tor für Willkür öffnen. Wer einem Kollegen schaden möchte, könnte theoretisch jede Interaktion zur Belästigung umdeuten, solange er nur angibt, sich dabei unwohl gefühlt zu haben.

Komplimente unter Generalverdacht
Besonders im Arbeitsalltag greift das Regelwerk tief ein. Die Liste der „verbalen Belästigungen“ ist lang und umfasst neben anzüglichen Witzen auch abwertende Kosenamen. Vermeintliche Nettigkeiten stehen unter Beobachtung. Wer also künftig in der Redaktion ein ehrliches Lob für ein neues Outfit ausspricht oder die Ausstrahlung in einer Sendung würdigt, wandelt auf dünnem Eis. Sogar der private Bereich wird reglementiert: Bilder am Arbeitsplatz, etwa Desktop-Hintergründe oder Bildschirmschoner, dürfen keine „anzüglichen“ Inhalte mehr haben. Was genau unter „anzüglich“ fällt, bleibt dabei ein dehnbarer Begriff, der im Zweifel gegen den Mitarbeiter ausgelegt werden kann.

Das Ende des „Nein“: Die neue Ja-Pflicht
Ein weiterer Punkt, der juristisch wie zwischenmenschlich aufhorchen lässt, betrifft die Reaktion auf Belästigungen. Der Leitfaden stellt klar, dass eine belästigte Person ihr Missfallen nicht ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss. Unter Berufung auf ein OGH-Urteil wird betont, dass eine Zurückweisung keine Voraussetzung für den Tatbestand der Belästigung ist.
Vielmehr fordert der ORF eine Umkehr der Logik: Maßgeblich sei nicht die Ablehnung, sondern die Zustimmung. Es brauche ein „ausdrückliches JA“, um sexualisierte Handlungen im beidseitigen Einvernehmen zu rechtfertigen. In der Praxis bedeutet das: Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung, sondern als potenzielle Belästigung. Zur Orientierung liefert der Sender kuriose Hilfsfragen mit, etwa ob man dasselbe Kompliment auch der eigenen Mutter machen würde.

Harte Konsequenzen für Vorgesetzte
Der Druck wird vor allem auf die Führungsebene verlagert. Schulungen sind für Chefs nun verpflichtend. Sollten Vorgesetzte von einem Vorfall erfahren und nicht „unverzüglich Abhilfe“ leisten, drohen nicht nur interne Konsequenzen, sondern sogar persönliche Schadenersatzansprüche. Damit wird im Unternehmen ein Kontrollmechanismus etabliert, der jeden Mitarbeiter zum potenziellen Fall für die Personalabteilung macht. Ob diese strengen Regeln das Betriebsklima am Küniglberg wirklich verbessern oder eher eine Kultur des Misstrauens fördern, wird sich zeigen müssen.

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