Der rechtlich hochumstrittenen „blauen Seite“ des ORF könnte es jetzt an den Kragen gehen: Wie die unabhängige Aufsichtsbehörde KommAustria dem exxpress bestätigt, führt sie derzeit im Rahmen der Rechtsaufsicht ein Verfahren gegen den ORF. Inhalt: Mögliche Verstöße des ORF gegen das ORF-Gesetz durch den Betrieb der „blauen Seite“ (ORF.AT). Das laufende Verfahren wird gegenüber dem exxpress auch vom ORF und dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der die Beschwerde eingebracht hat, bestätigt.

Wie der exxpress bereits berichtet hat, gibt es seit längerer Zeit Zweifel an der Rechtskonformität von ORF.AT. Die blaue Seite darf nämlich nicht tageszeitungsähnlich sein und nur eine Überblicksberichterstattung umfassen. Von Experten wird immer wieder kritisiert, dass genau das vom ORF nicht eingehalten werde: ORF.AT sei sehr wohl eine Online-Tageszeitung. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ließ die blaue Seite im Jahr 2023 sogar ausdrucken. Das Ergebnis: Eine Tageszeitung mit über 70 Seiten. Diese Tageszeitungsähnlichkeiten und andere mutmaßliche Verstöße könnten dem ORF nun zum Verhängnis werden. Unter anderem deshalb führt der VÖZ auch ein Wettbewerbsverfahren vor der EU-Kommission.

ORF hält sich bedeckt

Die blaue Seite ist nicht nur EU-rechtlich problematisch, sondern könnte nun auch rundfunkrechtlich zum Problem für den ORF werden. Konkret ist dem ORF gemäß § 4e ORF-Gesetz lediglich die „tagesaktuelle Überblicksberichterstattung“ auf der blauen Seite erlaubt. Die einzelnen Elemente der Überblicksberichterstattung des ORF dürfen „nicht vertiefend“ sein und sind „auf die nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung zur Vermittlung des wesentlichen Informationsgehalts beschränkt“. Ausdrücklich wird im Gesetz auch festgehalten, dass die blaue Seite „weder in der Aufmachung, noch in der Gestaltung oder Anordnung einzelner Elemente mit dem Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen vergleichbar sein“ darf.

APA/TOBIAS STEINMAURER

Genaue Details, wie der derzeitige Verfahrensstand ist und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, will die KommAustria nicht geben. Nur so viel: Man könne ein Verfahren im Sinne der oben aufgeworfenen Fragestellung bestätigen. Grundsätzlich kann die KommAustria ein solches Verfahren amtswegig führen, wenn ORF.AT nicht dem abgelieferten Angebotskonzept entspricht – oder aufgrund einer Beschwerde. Diese kann entweder von Beitragszahlern kommen (Popularbeschwerde) oder von einem Konkurrenzunternehmen (sogenannte Konkurrenzbeschwerde). Im konkreten Fall wurde die Aufsichtsbeschwerde vom einflussreichen Zeitungsverlegerverband VÖZ eingebracht.

VÖZ brachte Beschwerde ein

Der ORF möchte auf exxpress-Anfrage inhaltlich nichts zu der Causa sagen. Man bittet um Verständnis, dass man laufende Verfahren nicht kommentiere. Auch der VÖZ möchte aufgrund der Anhängigkeit der Beschwerde noch keine Auskunft über den genauen Inhalt der Beschwerde oder den Verfahrensstand geben. Man bestätigt aber bei der VÖZ-Pressestelle, eine Beschwerde eingebracht zu haben.

Die KommAustria muss gemäß Gesetz innerhalb von sechs Monaten ab Beschwerdeerhebung entscheiden. Wann genau eine etwaige Beschwerde bei der KommAustria erhoben wurde, ist nicht bekannt – und damit auch nicht, bis wann spätestens eine Entscheidung erfolgen wird. Die Behörde kann den ORF im Falle der Feststellung von rechtswidrigem Verhalten dazu verpflichten, die Rechtsverletzung einzustellen und die Entscheidung auf ORF.AT zu veröffentlichen. Dass die blaue Seite komplett abgedreht wird, gilt als unwahrscheinlich, dennoch stehen weitere Rechtsfolgen überdies im Raum. Exxpress wird über Neuigkeiten in diesem Verfahren laufend berichten.

Die KommAustria hat auch schon in der Vergangenheit Rechtsverletzungen in Zusammenhang mit ORF.AT festgestellt. So stellte die Aufsichtsbehörde erst Anfang 2025 fest, dass der ORF wegen unzulässiger Bereitstellung von Livestreams auf ORF.AT aus Tirol gegen das ORF-Gesetz verstoßen habe.