An Allerheiligen bleibt im ORF die Werbung aus. Das ORF-Gesetz verbietet am 1. November nämlich jegliche Werbespots im Radio und Fernsehen. Diese Regelung geht auf die enge Verknüpfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit christlichen Feiertagen zurück.

Laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes sind an drei besonderen katholischen Feiertagen – dem Heiligen Abend, Karfreitag und Allerheiligen – keine Werbeunterbrechungen erlaubt. Das Gesetz legt klar fest, dass an diesen Tagen nur Programmankündigungen gesendet werden dürfen: “Soweit nach diesem Bundesgesetz nicht Anderes bestimmt ist, setzt der Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Umfang der Werbung in den Programmen des Österreichischen Rundfunks fest. Derart festgelegte Richtlinien sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden.”

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