Obwohl die Regierung auf Druck der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Änderungen vorgenommen hat, könnten zentrale Teile des Systems weiterhin gegen die Verfassung verstoßen. Ausgangspunkt ist dafür die bisherige Praxis, wonach Unternehmen mit mehreren Standorten mehrfach zur Kasse gebeten wurden. Besonders betroffen waren Branchen wie Bau, Reinigung oder Arbeitskräfteüberlassung.

Die Reform brachte zwar eine Entlastung: Seit 2025 wird die gesamte Lohnsumme eines Unternehmens am Hauptstandort gebündelt berechnet. Doch diese Regelung ist zeitlich begrenzt – sie gilt nur bis 2027.

Mehrfachbelastung ab 2028

Genau hier liegt das Problem. Für das Jahr 2024 sowie ab 2028 droht laut WKÖ erneut eine Mehrfachbelastung. Ein Gutachten des Steuerrechtsexperten Claus Staringer kommt zu einem klaren Schluss: Die derzeitige Regelung führe zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen mit gleicher Lohnsumme – abhängig davon, wie viele Standorte sie haben. Das sei „verfassungsrechtlich bedenklich“.

Kritisch ist auch, dass der Gesetzgeber die Problematik offenbar nur befristet entschärft hat, anstatt eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Für viele Betriebe bedeutet das anhaltende Unsicherheit – ein Zustand, der aus wirtschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist.

WKÖ/WKÖ

Genau hier liegt das Problem. Für das Jahr 2024 sowie ab 2028 droht laut WKÖ erneut eine Mehrfachbelastung. Ein Gutachten des Steuerrechtsexperten Claus Staringer kommt zu einem klaren Schluss: Die derzeitige Regelung führe zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen mit gleicher Lohnsumme – abhängig davon, wie viele Standorte sie haben. Das sei „verfassungsrechtlich bedenklich“.

Kritisch ist auch, dass der Gesetzgeber die Problematik offenbar nur befristet entschärft hat, anstatt eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Für viele Betriebe bedeutet das anhaltende Unsicherheit – ein Zustand, der aus wirtschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist.