Partner vergiftet: 32-Jährige wegen versuchten Mordes an Lebensgefährten verurteilt
Laut Anklage soll die 32-Jährige im Jahr 2022 im Bezirk Gänserndorf, Niederösterreich, ihren damaligen Lebensgefährten vergiftet haben, was beinahe zu seiner Erblindung führte. Anschließend soll sie dem 42-Jährigen Muffins mit Schlafmitteln verabreicht und ihm Schnitte am Unterarm zugefügt haben. Zudem wird ihr vorgeworfen, eine inszenierte Messerattacke gegen sich selbst durchgeführt zu haben, um den Mann zu belasten. Am Landesgericht Korneuburg ist am Mittwoch der Geschworenenprozess wegen zweifachen Mordversuchs ins Finale gegangen.
Wegen des versuchten Mordes an ihrem ehemaligen Lebensgefährten wurde eine 32-Jährige am Mittwochabend am Landesgericht Korneuburg zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hatte während des fünf Tage dauernden Verfahrens die Hauptvorwürfe stets bestritten.
Im Mittelpunkt des Schwurprozesses standen drei Hauptaspekte: die beiden Mordversuche sowie eine fingierte Messerattacke. Am 8. Juli 2022 soll die von Sascha Flatz verteidigte Angeklagte bei einer privaten Feier ihrem damaligen Partner Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem “Spezialgetränk” verabreicht haben. Der 42-Jährige erlitt dadurch nahezu völlige Erblindung und eine Methanolvergiftung. Die Staatsanwältin betonte am ersten Prozesstag in der Vorwoche, dass sein Tod nur durch eine intensivmedizinische Behandlung mit Blutwäsche abgewendet werden konnte. Ein Gutachter stellte am Mittwoch fest, dass die Sehleistung des Mannes “nicht verbesserbar” sei; er könne sich lediglich “grob orientieren”, so der Augenarzt.
Es blieb nicht bei einem Mordversuch
Ein weiterer Mordversuch soll in der Nacht zum 3. November 2022 stattgefunden haben. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten, die ihm in größeren Mengen Rohypnol und Sirdalud verabreicht wurden, wurde der 42-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Angeklagte verwies im Zusammenhang mit dem Vorfall auf einen Suizidversuch, der aus dem zuvor von ihr angekündigten Beziehungsende resultiert habe. Der Vorwurf besagt jedoch, dass sie dem Mann die Verletzungen selbst zugefügt hat. Das Opfer überlebte erneut nur knapp. Als Motiv wird vermutet, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten zeitweise als Alleinerbin eingesetzt war und im Falle seines Todes ein Vermögen von etwa drei Millionen Euro erhalten hätte.
Staatsanwältin: "Angeklagte ist eine Meisterin der Manipulation"
Gegen die 32-Jährige wurden daraufhin Ermittlungen eingeleitet. Mitte Mai 2023 wurde sie mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus gebracht und berichtete von einer Messerattacke ihres inzwischen ehemaligen Partners. Dieser wurde unter anderem durch Spuren belastet, die von seiner früheren Lebensgefährtin gelegt und manipuliert worden waren.
Der Mann wurde festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes wurde jedoch eingestellt. Ein Gutachten stellte fest, dass der 42-Jährige aufgrund seiner stark eingeschränkten Sehleistung nicht in der Lage war, angemessen zu handeln. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 32-Jährige den Mordversuch inszeniert und sich selbst Bauchstiche sowie weitere Verletzungen zugefügt haben könnte. Schließlich wurde die Frau am 14. Juli des Vorjahres festgenommen.
Die Beschuldigte wies die beiden Mordversuche deutlich zurück. In Bezug auf die Vorwürfe der falschen Beweisaussage und Verleumdung, bei denen die 32-Jährige auch ihre Tochter sowie Bekannte zu unwahren Behauptungen angestiftet haben soll, gestand die Niederösterreicherin in weiten Teilen. “Ich könnt’ nie in meinem Leben einem Menschen was antun. Ich würde sowas nie übers Herz bringen”, äußerte die Frau am Ende der Verhandlung.
“Die Angeklagte ist eine Meisterin der Manipulation”, resümierte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. “Fallen Sie nicht auch auf die Angeklagte hinein”, sagte sie in Richtung der Geschworenen. “Sagen Sie Ja zur Verurteilung”, appellierte auch Opferanwalt Arthur Machac.
20 Jahre Haft wegen zweifachen Mordversuchs
Nach fast fünfstündiger Beratung stimmten die Geschworenen dieser Einschätzung zu. Sie bejahten die beiden Hauptfragen bezüglich des Mordversuchs mit 6:2 bzw. 8:0. Einstimmig sprach das Gericht die 32-Jährige auch wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung schuldig.
Bei der Strafzumessung wurde mildernd berücksichtigt, dass es in Teilen beim Versuch geblieben war. Laut der vorsitzenden Richterin flossen zudem das teilweise Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit in die Bewertung ein. Erschwerend wirkten sich hingegen die Vielzahl der begangenen Straftaten, die gravierenden Folgen für das Opfer sowie die Tatsache aus, dass die Taten gegen einen Angehörigen gerichtet waren.
Die angeordnete Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 des Strafgesetzbuches basiert auch auf einer Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Peter Hofmann. Dieser stellte am Mittwoch fest, dass die 32-Jährige zwar zurechnungsfähig ist, jedoch an einer Persönlichkeitsstörung leidet. Bei der Niederösterreicherin sei das “Lügen hochkrankheitswertig”, und es liege “eine sehr schwere Form des Lügens” vor.
Zudem muss die 32-Jährige dem Opfer eine Entschädigung in Höhe von rund 193.000 Euro zahlen. Diese Entscheidungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, während die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgab. (APA/Red)
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