Pensions-Schock! Diese Personen müssen länger arbeiten
Durch die geplante Erhöhung des Pensionsalters müssen Frauen künftig länger arbeiten. Wen das in Zukunft alles treffen wird, erfahren Sie hier.
Ab dem 1. Jänner 2025 treten erneut Änderungen bei den Pensionen in Kraft. Alle Pensionistinnen und Pensionisten dürfen sich über eine Erhöhung um 4,6 Prozent freuen, die automatisch aufs Konto überwiesen wird. Doch nicht alle Anpassungen sind positiv aufgenommen worden: Frauen sehen sich mit einem laufenden Prozess konfrontiert, der für viele von ihnen weniger erfreulich ist.
Der Grund: Alle sechs Monate erhöht sich künftig das Pensionsalter für Frauen um ein halbes Jahr, bis im Jahr 2033 das Ziel von 65 Jahren erreicht ist – dem aktuellen Pensionsalter der Männer.
Momentan dürfen Frauen mit 61 Jahren in Pension gehen. Doch ab Jänner 2025 müssen Frauen ein weiteres halbes Jahr länger arbeiten, bevor sie ihren Ruhestand antreten können.
Dies betrifft besonders jene Frauen, die zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni 1965 geboren sind. Die Ungleichheit innerhalb eines Geburtsjahres macht sich deutlich bemerkbar: Eine Frau, die am 1. Jänner 1965 geboren ist, muss ein halbes Jahr länger arbeiten als eine Frau, die nur einen Tag früher, am 31. Dezember 1964, geboren wurde, wie das Portal “5Min.at” aufschlüsselt.
Der Fahrplan bis 2033
Das schrittweise Anheben des Frauen-Pensionsalters erfolgt in klar definierten Übergangsstufen. Hier ein Überblick über die aktuellen Regelungen:
Geboren bis 31. Dezember 1963: Pensionsantritt mit 60 Jahren
Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964: Pensionsantritt mit 60,5 Jahren
Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1964: Pensionsantritt mit 61 Jahren
Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965: Pensionsantritt mit 61,5 Jahren
Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1965: Pensionsantritt mit 62 Jahren
Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1966: Pensionsantritt mit 62,5 Jahren
Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1966: Pensionsantritt mit 63 Jahren
Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1967: Pensionsantritt mit 63,5 Jahren
Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1967: Pensionsantritt mit 64 Jahren
Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1968: Pensionsantritt mit 64,5 Jahren
Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1968: Pensionsantritt mit 65 Jahren
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