Was ein Pflegeheim in Österreich wirklich kostet

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz variieren stark nach Bundesland, Einrichtung und Pflegebedarf. In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zusammen, meist in Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes. Diese Kosten umfassen in der Regel Unterkunft, Verpflegung und Betreuung; Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder Sonderleistungen können extra kosten. Konkrete Monatskosten sollten daher immer direkt bei der jeweiligen Einrichtung oder beim zuständigen Sozialhilfeträger erfragt werden.

Wer zahlt: Pension, Pflegegeld und Eigenanteil

Die Finanzierung funktioniert so: Zunächst werden Pension, Pflegegeld und sonstiges Einkommen des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Reicht das nicht aus, springt in der Regel die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung des jeweiligen Bundeslandes ein. In diesem Fall verbleiben 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld. Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen, Erben und Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Das entlastet Familien erheblich; daneben besteht im österreichischen Recht aber weiterhin eine allgemeine Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber Eltern unter bestimmten Voraussetzungen.

24-Stunden-Betreuung: Die Alternative zum Heim

Viele Österreicher bevorzugen die Betreuung zu Hause. Die Kosten hängen stark vom Modell, vom Anbieter, vom Turnus, von Fahrtkosten und von der Qualifikation der Betreuungsperson ab. Bei selbstständigen Betreuungskräften nennt die Arbeiterkammer als grobe Richtgröße rund 2.800 Euro pro Monat für Entgelt, Fahrt- und Sozialversicherungskosten; andere Modelle können teurer sein. Der Bund fördert die 24-Stunden-Betreuung ab Pflegegeldstufe 3 mit bis zu 800 Euro pro Monat bei zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen oder bis zu 1.600 Euro bei zwei unselbstständig tätigen Betreuungspersonen.

Voraussetzung sind unter anderem ein Bedarf an bis zu 24-Stunden-Betreuung, ein entsprechendes Betreuungsverhältnis sowie Qualifikations- oder Erfahrungsnachweise der Betreuungspersonen; zusätzlich gilt grundsätzlich eine Nettoeinkommensgrenze von 2.500 Euro monatlich für die pflegebedürftige Person, wobei Pflegegeld und einige andere Leistungen nicht eingerechnet werden. Qualitätskontrolle ist ein Thema – achten Sie auf zertifizierte Vermittlungsagenturen, etwa mit ÖQZ-24-Zertifizierung, und lassen Sie sich Verträge und Leistungen genau erklären.

Pflegegeld: Die 7 Stufen im Detail

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Stufe 1 beginnt bei mehr als 65 Stunden Pflegebedarf und bringt 206,20 Euro. Stufe 2 ab mehr als 95 Stunden: 380,30 Euro. Stufe 3 ab mehr als 120 Stunden: 592,60 Euro. Stufe 4 ab mehr als 160 Stunden: 888,50 Euro. Stufe 5 ab mehr als 180 Stunden mit außergewöhnlichem Pflegeaufwand: 1.206,90 Euro.

Stufe 6 bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und zeitlich nicht planbaren Betreuungsmaßnahmen oder wenn eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht notwendig ist: 1.685,40 Euro. Stufe 7 bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf, wenn keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich ist: 2.214,80 Euro. Wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hat, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden; dafür muss in der Regel seit dem letzten Bescheid ein Jahr vergangen sein und die Verschlechterung mit aktuellem Arztbefund begründet werden.

Pflege zu Hause: Förderungen und Entlastung für Angehörige

Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause von nahestehenden Personen versorgt. Es gibt Unterstützung: Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für Berufstätige, in der Regel auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung; für nahe Angehörige ist das grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 3 möglich, bei demenziell Erkrankten sowie bei Kindern und Jugendlichen schon ab Stufe 1. In Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten besteht ein Anspruch auf maximal vier Wochen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.

Dazu kommen Zuschüsse für Ersatzpflege, wenn die pflegende Person selbst krank wird, auf Kur ist oder Urlaub braucht; die jährliche Höchstzuwendung liegt – je nach Pflegegeldstufe – zwischen 1.200 und 2.200 Euro, bei nachgewiesener Demenz zusätzlich um 300 Euro höher. Kostenlose Erstinformation gibt es über das Service für Bürgerinnen und Bürger unter 0800 201 611. Und: Pflegende Angehörige können sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichern; in der Krankenversicherung kommen je nach Situation Mitversicherung oder Selbstversicherung in Betracht.

Private Pflegevorsorge: Was sinnvoll ist

Private Pflegeversicherungen können sinnvoll sein, wenn sie zur persönlichen Situation passen. Entscheidend sind Leistungsumfang, Wartezeiten, Ausschlüsse und die Frage, ab wann tatsächlich geleistet wird. Alternative zur Versicherung: Ein eigenes Pflegekonto anlegen und regelmäßig Geld zurücklegen. Bei 100 Euro pro Monat über 20 Jahre kommen 24.000 Euro zusammen – zuzüglich möglicher Zinsen.

Vorsorgevollmacht: Das wichtigste Dokument

Noch wichtiger als die finanzielle Vorsorge ist die rechtliche: Wer soll entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre finanziellen, medizinischen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Die Vollmacht muss schriftlich errichtet werden und kann vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder – in einfachen Fällen – auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Sie wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und wird erst wirksam, wenn der Vorsorgefall eintritt und eingetragen ist.

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet nicht automatisch ein Fremder: Je nach Situation kommen auch eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nahestehende Personen in Betracht. Die Kosten unterscheiden sich je nach Errichtungsstelle und Umfang.

Pflege ist teuer, aber planbar. Wer sich früh informiert, die richtigen Förderungen beantragt und privat vorsorgt, nimmt dem Thema den Schrecken. Das Wichtigste: Reden Sie darüber – in der Familie, mit dem Notar, mit der Pflegeberatung. Je früher, desto besser.