Polens Kirche in Erklärungsnot: Sexarbeiter wird bei Homo-Orgie mit Priestern bewusstlos
Ein Sex-Skandal erschüttert die polnische Kirche. Katholische Priester hatten eine homosexuelle Sexparty gefeiert, die mit einem medizinischen Notfall endete. Als wäre das noch nicht schlimm genug, hat das Geschehen auch ein juristisches Nachspiel wegen unterlassener Hilfeleistung.
Die Orgie ereignete sich in Dąbrowa Górnicza im Süden Polens in einer kirchlichen Dienstwohnung. Das berichtet die Zeitung „Gazeta Wyborcza“ unter Berufung auf einen der Partygäste. Auch ein Sexarbeiter wurde angeheuert. Doch dann wurde aus dem Sex-Skandal ein Fall für die Polizei: „Die ganze Veranstaltung war rein sexueller Natur, die Teilnehmer nahmen alle Potenzmittel“, zitiert die Zeitung ihre anonyme Quelle. „Dann geriet alles außer Kontrolle und der Sexarbeiter verlor das Bewusstsein.“
Weshalb der Mann ohnmächtig wurde, ist bisher nicht geklärt. Nur was nachher geschah, beschäftigt nun die Behörden. Ein Rettungsteam wurde nämlich herbeigerufen. Doch die Priester ließen die Sanitäter zunächst nicht ins Gebäude. Vermutlich fürchteten sie einen Skandal, sodass in der Folge die Polizei gerufen werden musste. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eröffnet.
Bischof bittet um Entschuldigung
Aus Sicht der Kirche ist das juristische Nachspiel fast am wenigsten relevant. Sie hat den Priester Tomasz Z., in dessen Wohnung die Party stattfand, von allen kirchlichen Ämtern freigestellt, bis der Vorfall aufgeklärt ist. Der zuständige Bischof von Sosnowiec, Grzegorz Kaszak, verurteilte die beteiligten Geistlichen und bat um Entschuldigung. Er betete dafür, dass Pfarrer Tomasz Z. von seiner sexuellen Orientierung geheilt werde.
In einem Brief, der in allen Kirchen seines Sprengels verlesen wurde, verurteilte Kaszak die „schmerzhaften Ereignisse von Dąbrowa Górnicza“ und die „beschämten Priester“, die sich daran beteiligt hätten. Alle Beteiligten würden nach kirchlichem Recht bestraft werden, unabhängig vom Urteil eines Gerichtsprozesses.
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