Was als „Neugier“ begann, endete vor der Bundesdisziplinarbehörde. Ein österreichischer Polizist missbrauchte dienstliche Mittel, um an die privaten Daten einer Kollegin zu gelangen – und musste einen hohen Preis dafür zahlen. Der Fall macht deutlich, wie schnell Vertrauen verspielt ist, wenn Persönlichkeitsrechte im Dienst verletzt werden.

Spind mit Reserveschlüssel geöffnet

Dem Beamten wird vorgeworfen, sich im Dienst unerlaubt Zugang zum privaten Spind einer Kollegin verschafft zu haben. Mit einem Reserveschlüssel aus der Kommandantenkanzlei öffnete er den Spind und entnahm eine Festplatte. Darauf befanden sich intime Fotos der Beamtin, die sie dort in Sicherheit gewähnt hatte. Die Kollegin lebt derzeit in Scheidung und hatte niemandem von der Festplatte erzählt – alles geschah ohne ihr Wissen.

Acht Minuten Neugier – lückenlos protokolliert

Der Polizist steckte den Datenträger in seinen dienstlichen Auswertungscomputer und sichtete die Dateien. Die Auswertung ergab einen klaren Zeitraum: Zwischen 9:32 Uhr und 9:40 Uhr hatte er sich die Bilder angesehen. Zwar brachte er die Festplatte anschließend zurück, doch der Zugriff wurde automatisch protokolliert – so flog die Affäre auf.

Reumütiges Geständnis, harte Konsequenzen

Vor der Bundesdisziplinarbehörde räumte der Beamte sein Fehlverhalten ein. Er gab an, er sei „neugierig“ und „an den Fotos der Beamtin interessiert“ gewesen und habe mit seiner Tat eine „große Dummheit“ begangen.

Das Urteil fiel entsprechend deutlich aus: Es gab einen Verstoß gegen mehrere Paragrafen des Beamten-Dienstrechts – vom unerlaubten Zugriff auf dienstliche Ressourcen bis zur Missachtung von Persönlichkeitsrechten. Die Behörde sprach von „krimineller Energie“, die das Vertrauen in die Polizei massiv erschüttert und die Menschenwürde der Kollegin verletzt habe. Die Konsequenz: eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro und die unmissverständliche Warnung, dass bei jedem weiteren Verstoß der Arbeitsplatz endgültig verloren ist.