
Missbrauchsprozess um 12-Jährige: Afghane vor Gericht
Am Montag muss sich der Ex-Freund jenes Mädchens am Landesgericht verantworten, das zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen missbraucht worden sein soll.
Ein weiterer Prozess im schockierenden Missbrauchsfall um ein damals 12-jähriges Mädchen in Wien-Favoriten wird am Montag am Landesgericht verhandelt. Der Ex-Freund des Mädchens, ein afghanischer Staatsbürger, steht vor Gericht. Ihm werden Missbrauch mit besonderer Erniedrigung, versuchte Nötigung sowie die Erstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zur Last gelegt, berichtet heute.at.
Für die Verhandlung gilt im gesamten Gerichtsgebäude ein absolutes Film- und Fotoverbot, das sich ausdrücklich auch auf Mobiltelefone bezieht. Medienschaffende wurden seitens des Gerichts ersucht, den Namen der vorsitzenden Richterin in der Prozessberichterstattung nicht zu nennen.
Auslöser für diese Maßnahme war der Freispruch eines 17-jährigen Syrers, der Anfang Januar in der Missbrauchs-Causa rund um das damals 12-jähriges Mädchen von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde. „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat“, stellte die vorsitzende Richterin in ihrer Begründung fest. In der Öffentlichkeit sorgte dieses Urteil für große Empörung. Jetzt steht der entscheidende Prozess an, nur kurz nachdem gegen fünf weitere Verdächtige Verfahren eingestellt wurden.
Afghane vor Gericht
Der Ex-Freund der Schülerin soll ab ihrem 13. Geburtstag von September 2023 bis Anfang 2024 – dann ging die Beziehung in die Brüche – wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt haben. Strafbar soll sich der Bursche deshalb gemacht haben, weil er wusste, dass das Mädchen noch keine 14 Jahre alt war und er aufgrund dessen mit ihr nicht intim hätte werden dürfen.
Obwohl als gesichert gelten kann, dass der Jugendliche das Mädchen nicht unter Druck gesetzt hatte und kein Gewaltaspekt im Spiel war, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass aufgrund des Altersunterschieds der beiden aus formalrechtlichen Gründen der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorliegt.
Schwere Vorwürfe
In einem Interview mit heute.at berichtet die Mutter des damals 13-jährigen Mädchens, dass der Afghane über sein Alter gelogen und sich als 15-Jähriger ausgegeben haben soll. „Er ist wahrscheinlich noch älter, als auf seinen Papieren“, so die Mutter. Entgegen Berichten in den Medien sei die Beziehung zwischen ihrer Tochter und dem Angeklagten keinesfalls mit ihrem uneingeschränkten Einverständnis entstanden. „Ich hätte nie eine Beziehung meiner Tochter mit einem 17-Jährigen zugelassen“, betont die Mutter gegenüber heute.at.
Die Vorwürfe der Mutter gegen den Ex-Freund sind schwerwiegend: Die Situation habe sich schnell in eine toxische Richtung entwickelt, nachdem er die Schülerin massiv unter Druck gesetzt und sie missbraucht haben soll.
Neben Missbrauch auch versuchte Nötigung inkriminiert
Neben dem Missbrauch wird dem mittlerweile 18-jährigen Angeklagten auch versuchte Nötigung vorgeworfen. Nach dem Ende der Beziehung soll er dem Mädchen gedroht haben, Bildmaterial mit sexuellen Handlungen weiterzuleiten oder öffentlich zu machen, um einen Ring zurückzubekommen, den er ihr geschenkt hatte.
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Kommentare
Raus alle RAUS !
Dududududu, darf man nicht machen, armer Bub (so um die echte 25 wahrscheinlich)!
15 Monate bedingt und wieder 100 Euro … ich bin fassungslos.. wird sie hier als Prostituierte abgestempelt oder was?
Und dann wundern sich die Leute, dass so viele blau wählen..
Leider ist beim Täter Unschuldsvermutung und beim Opfer Schuldsvermutung.
Vgl. Wikipedia: “…Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen. In modernen Rechtsstaaten sind Geheimprozesse gesetzlich ausgeschlossen, in Deutschland beispielsweise durch die Strafprozessordnung. In vielen totalitären Staaten gehören Geheimprozesse auch heute noch zur staatlichen Unterdrückung…”
Die Justiz sorgt selbst für Spekulationen, ob nicht doch amtsbekannte Richterinnen eingesetzt werden, welche traurige Berühmtheit wegen Kuschelurteilen, bzw. Freisprüchen, von Gewalttätern (auf Grund ihrer Herkunft) erlangten.
Das kann man nicht erfinden!
Diesmal gibt’s wohl einen Schuldspruch oder will man nur das arme Mädchen in weiteren Misskredit bringen!
Exxpress