Seit dem 1. Jänner 2024 ersetzt der OBS-Beitrag die bisherige GIS-Gebühr. Der Systemwechsel brachte jedoch zahlreiche Probleme mit sich, wie der Fall eines 90-jährigen Witwers aus Oberösterreich zeigt, den jetzt die Kronenzeitung öffentlich gemacht hat.

Seit dem Tod seiner Frau im Jahr 2013 zahlte Karl P. die Fernsehgebühren auf seine übertragene Teilnehmernummer. Mit der Einführung des neuen OBS-Beitrags Anfang des Jahres wurde ihm jedoch plötzlich eine zweite Teilnehmernummer zugewiesen. Dadurch wurden ihm doppelte Gebühren abgebucht, obwohl der Haushalt unverändert geblieben war. Sein Sohn Norbert P. vermutet, dass die Daten der verstorbenen Mutter nie aus dem System gelöscht wurden: “Hier kam es augenscheinlich zu Überschneidungen.”.

Nach mehreren Reklamationen konnte er zwar erreichen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen, die Rückerstattung der unrechtmäßig eingezogenen Beträge steht aber noch aus. Die OBS teilte lediglich mit, dass die doppelte Teilnehmernummer per 31. Jänner 2024 deaktiviert wurde und das Guthaben zurückerstattet werde. Eine konkrete Erklärung für die Panne blieb die OBS jedoch schuldig.