Die weisungsfreie Aufsichtsbehörde KommAustria hat den ORF wegen gleich dreifacher Verletzung des Objektivitätsgebots verurteilt. Grundlage ist ein Bescheid, der Politik-Blogger Lucas Ammann vorliegt.

Im Zentrum steht die „Weltjournal“-Sendung „Gaza Krieg – Hölle auf Erden“, die am 4. September 2024 auf ORF 2 ausgestrahlt wurde. Laut KommAustria habe der Sender dabei dreifach gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Kritisiert werden fehlende Einordnung, nicht belegte Behauptungen sowie eine falsche Übersetzung.

Die Behörde hält dazu wörtlich fest:

„Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: Im Rahmen der Ausstrahlung der Sendung „Gaza Krieg – Hölle auf Erden“ der ORF-Sendereihe ‚WELTjournal‘ am 04.09.2024 auf ORF 2 und in Folge durch die Bereitstellung der Sendung zum Abruf unter https://on.orf.at wurde bei der Darstellung der Auswirkungen der Luftangriffe durch die israelischen Streitkräfte auf den Gaza-Streifen die durch die Sendung führende palästinensische Protagonistin Hind Khoudary hinsichtlich ihrer öffentlichen geäußerten Sympathie für die Hamas sowie ihrer Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel nicht ausreichend kontextualisiert, weiters die Behauptung nicht substantiiert, Israel sei für einen Anschlag auf einen Flüchtlingskonvoi am 13.10.2023 verantwortlich, zumal hier nicht die israelische Sichtweise wiedergegeben wurde, und der arabische Begriff „Yahud“ (auf Deutsch „Jude“) durch „Israeli“ übersetzt, wodurch ein verzerrter Eindruck des tatsächlich Gesprochenen entstanden ist.
Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen.“

Als Konsequenz muss der ORF eine Richtigstellung im Hauptabendprogramm verlesen und diese auch für sieben Tage in der Mediathek bereitstellen.

Der Sender hat jedoch bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelegt. Diese hat aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung geht auf eine anonyme Popularbeschwerde zurück. Andere Beschwerden, etwa jene der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, wurden abgewiesen. Auch von beiden Seiten wurden weitere Rechtsmittel eingebracht.