Exxpress-Leser erinnern sich: Vor einer Woche hatte NIUS enthüllt, dass es beim 64-jährigen Stefan Niehoff aus Bayern zu einer Razzia kam, weil dieser im Juni 2024 ein Meme auf X retweetet hatte. Darauf zu sehen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt von Schwarzkopf angelehnten Schriftzug “Schwachkopf PROFESSIONAL”. Die Causa hatte eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gegen “Hate Speech” ausgelöst und für Empörung gesorgt – auch in Österreich.

Das sagt der Experte

Viele Menschen fragen sich seither: Drohen auch hierzulande Hausdurchsuchungen? Der bekannte Wiener Strafverteidiger Sascha Flatz gibt Entwarnung: “Grundsätzlich muss eine Hausdurchsuchung, sowohl in Deutschland als auch in Österreich immer verhältnismäßig sein. Also im Verhältnis zum Gewicht der Straftat stehen”, erklärt der Experte. “In Österreich beträgt der Strafrahmen für eine Beleidigung lediglich drei Monate, daher wäre hier keinesfalls eine Hausdurchsuchung verhältnismäßig und somit rechtswidrig.”

In Deutschland sehe das schon anders. “Dort ist eine öffentliche Beleidigung mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren bedroht. Beleidigt man einen Politiker, beträgt der Strafrahmen sogar bis zu drei Jahren”, so Flatz. Aus seiner Sicht sei die Maßnahme daher nicht verhältnismäßig gewesen. Und: “Ich glaube sowieso, dass Politiker derart simple Beleidigungen aushalten und nicht deswegen einen Strafantrag unterzeichnen sollten.”