Am 3. Dezember 2022 schrieb Brünisholz unter einen Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“

Die Polizei Bern konfrontierte ihn später mit diesem Satz. Laut Protokoll sagte er bei der Einvernahme: „Ja, das ist so. Das habe ich geschrieben.“ Er habe sich dabei „nicht sexistisch oder rassistisch“ geäußert. Zudem sagte er lachend: „Da stehe ich dazu. Das werde ich öffentlich machen. Die Mehrheit der Öffentlichkeit findet das auch.“ Das Protokoll vermerkte an dieser Stelle: „Verbal: Lacht.“

Schuldspruch wegen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“

Die Staatsanwaltschaft sah die Sache anders. Brünisholz wurde wegen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ zu 50 Tagessätzen zu je 50 Franken (auf Bewährung) sowie zu einer Buße von 500 Franken verurteilt.

In der Begründung heißt es, der Kommentar habe die Personengruppe der LGBTQI-Personen „in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabgesetzt“. Außerdem habe Brünisholz „zumindest eventualvorsätzlich gehandelt“. Da der Handwerker die Geldbuße nicht bezahlte, wurde nun eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe angesetzt. Brünisholz soll Anfang Dezember seine Haft antreten.

Gericht sieht „Aufruf zum Hass“ – Kritiker sehen Denkverbot

Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau bestätigte im Dezember 2023 das Urteil. Brünisholz legte keine Berufung ein, damit wurde der Entscheid rechtskräftig. Laut dem Magazin Spiked soll das Gericht erklärt haben, LGBTQI bezeichne „verschiedene sexuelle Orientierungen“ und bilde „eine Gruppe mit spezifischen sexuellen Orientierungen“.

Weiter habe das Urteil festgehalten, Brünisholz habe dieser Gruppe „ihre menschliche Daseinsberechtigung abgesprochen“. Die Strafe solle daher „ein Denkzettel“ sein. Nach Angaben von Inside Paradeplatz begann das Verfahren nach mehreren identischen Anzeigen – zehn Personen in neun Kantonen hatten denselben Kommentar gemeldet.

Haft statt Buße – Meinungsfreiheit oder Hetze?

Der Fall entzündet nun eine größere Debatte über Meinungsfreiheit und Strafrecht. Während die Justiz in Brünisholz’ Aussage einen klaren Fall von Diskriminierung sieht, warnen Kritiker davor, dass solche Urteile politische oder religiöse Meinungsäußerungen kriminalisieren könnten. Das britische Magazin Spiked schreibt, die Strafe gegen Brünisholz zeige, „wie eng der Korridor für abweichende Meinungen geworden ist“.