Schwingende Machete und "Allahu Akbar!"-Rufe: Zwei Jahre Haft für polnischen Messermann
Im April 2023 bedrohte ein 40-Jähriger mehrere Jugendliche mit einem Buschmesser. Der Pole wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und einem Aufenthalt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt.
Der 40-Jährige, der im April vergangenen Jahres in der U3 mit einer Machete unterwegs war, ist am Wiener Landesgericht zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er stieg am 16. April 2023 in der Station Westbahnhof aus und zückte die Langwaffe, als er auf der Rolltreppe vier arabisch- stämmige Jugendliche wahrnahm. Er schwang die Machete über seinem Kopf und rief mehrmals “Allahu Akbar!” (“Gott ist der Größte”).
Nicht nur die unmittelbar bedrohten Jugendlichen, sondern auch andere Fahrgäste wurden dadurch in Furcht und Unruhe versetzt. Die alarmierte Polizei war rasch zur Stelle, der 40-Jährige konnte noch am Stationsgelände festgenommen werden. Die Machete wurde sichergestellt. Gegen den Mann bestand ein Waffenverbot. Neben der Machete hatte er auch eine Dose Pfefferspray dabei.
Hatte zuvor Nachbarn mit Messer bedroht
Im Zuge der Erhebungen stellte sich heraus, dass der Angeklagte zwei Tage zuvor seinem Nachbarn angedroht hatte, er werde ihn mit einem Messer “abstechen”. Nur wenige Stunden vor der U-Bahn-Fahrt mit der Machete war er mit einem gezückten Messer vor der Wohnung des Nachbarn auf- und abgegangen und hatte diesen aufgefordert, nach unten zu kommen. Der verängstigte Nachbar nahm davon Abstand.
Der Angeklagte stritt sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe ab und behauptete, von einem gegen ihn erlassenen Waffenverbot habe er nichts gewusst. Der gebürtige Pole weist in seiner Heimat zwölf Vorstrafen auf. Der Vorfall in der U-Bahn-Station ließ sich insofern beweisen, als einem Schöffensenat neben den Zeugenangaben auch Videomaterial aus den Überwachungskameras der Wiener Linien vorlag.
Psychiater stuft Angeklagten als gefährlich ein
Der Mann wurde zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Einem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen zufolge leidet der 40-Jährige an einer schwerwiegenden psychischen Störung sowie den Folgen jahrelangen Alkohol- und Cannabismissbrauchs und ist infolge dessen als gefährlich einzustufen. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wären nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, warnte der Sachverständige.
Mit dem Urteil war der 40-Jährige nicht einverstanden. Entgegen dem Rat seines Verteidigers Nikolaus Rast passte dem Mann vor allem die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht. Dagegen werde er sich beschweren, “aber nicht beim Gericht, sondern direkt im Justizministerium”, wie er betonte. (APA / Red.)
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