Selbst mit Booster wird Gültigkeit von Grünem Pass begrenzt
Wer sich jetzt den Booster gegen das Corona-Virus geholt hat, bekommt bereits vom Impf-Dashboard des Gesundheitsministeriums einen Zeitraum für den vierten Stich empfohlen. Denn auch hier wird die Gültigkeit neuerlich begrenzt – und zwar auf neun Monate.
Spätestens nach dieser Zeitspanne (270 Zage) müsste quasi als Auffrischung der vierte Stich gesetzt werden. So jedenfalls errechnet es aktuell das Impf-Dashboard des Gesundheitsministeriums. Erklärt anhand eines fiktiven Beispiels: Wer sich im April und im Mai die ersten beiden Impfungen von Biontech/Pfizer geholt hat und dann am 1. Dezember mit dem selben Impfstoff den Booster durchgeführt hat, dem wird dort aktuell mitgeteilt, dass sein Impfzertifikat nur noch bis 28. August 2022 gültig ist. Demnach bräuchte man rund neun Monate nach dem dritten Stich bereits die vierte Dosis, um weiterhin einen gültigen grünen Pass zu besitzen. Offiziell gibt es hierzu aber noch keine Regelung der Regierung.
“Um den für Sie persönlich besten Zeitpunkt für eine weitere Impfung zu wählen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt”, heißt es dazu auf dem Impf-Dashboard. Vereinzelt werden in Österreich bereits Personen das vierte Mal geimpft, etwa wenn sie eine gravierende Schwäche des Immunsystems haben.
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