Sie ist erst 14 Jahre alt: Grazer IS-Anhängerin muss zwei Jahre hinter Gitter
Die 14-jährige Muslimin Lejla wurde vom Schöffengericht am Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie soll unter anderem ein Bombenattentat geplant haben.
Die 14-Jährige gebürtige Montenegrinerin Lejla wurde wegen Terrorverdachts und der Beteiligung an einer kriminellen Organisation zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Ihr wird zur Last gelegt, mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sympathisiert zu haben. Mehr noch: Das blutjunge Mädchen soll sich mit einem Unbekannten per Chat über den Bau einer Bombe für einen Anschlag in Graz ausgetauscht haben.
Festgenommen wurde die Jugendliche im Mai. Auf ihrem Mobiltelefon fanden die Ermittler belastende Chats mit der radikal-islamistischen Szene. Angeklagt ist das Mädchen allerdings nur für einen Zeitraum von acht Tagen im Mai, zuvor war es wegen ihres Alters noch nicht strafmündig.
Das Hafturteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gesinnungswandel in Sachen IS: Wenn das im Koran stehe, müsse es richtig sein
Vor acht Jahren war die Muslimin Lejla mit ihrer Mutter nach Österreich gekommen. Der Vater sei nach der Scheidung der Eltern in Montenegro geblieben.
Wie die 14-Jährige vor Gericht aussagte, wurde sie in der Volksschule in Graz wegen ihrer schlechten Deutschkenntnisse wiederholt verspottet. In der Mittelschule habe sich nicht viel geändert. “Sie haben mich beleidigt, und ich bin böse geworden. Dann bin ich religiöser geworden und hab auf Tiktok normale islamische Videos gesehen und gepostet. Koranübersetzungen und so. Auf Tiktok sind mir viele gefolgt. Ich habe dann einmal gepostet, dass der IS nicht richtig ist, weil andere Muslime schreiben, dass der IS Leute tötet.”
So sei sie in die Fänge des IS gekommen: “Einer schrieb mir dann, der IS ist richtig, und ich kann dir das beweisen. Dann hat er mir Koranverse geschickt.” Mit dem Hinweis, dass Nichtmuslime getötet werden müssten. Das habe Lejla überzeugt. Wenn das im Koran stehe, “muss es richtig sein”, sagte die Schülerin vor Gericht.
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